
Die Betriebsratssitzung
Keine Seminargebühr - Tagesschulung
Region Ost - Thüringen - Sachsen - Sachsen-Anhalt
Gem. § 30 BetrVG finden die Betriebsratssitzungen während der Arbeitszeit statt. Der Betriebsrat hat bei der Ansetzung von Betriebsratssitzungen auf die betrieblichen Notwendigkeiten Rücksicht zu nehmen. In der Tagesschulung sollen die Vorschriften gem. § 29 BetrVG zur Einberufung der Sitzung behandelt werden.
Inhalte
- Rechtzeitige und ordnungsgemäße Einladung
- Wer muss/ darf eingeladen werden? (Ersatzmitglieder)
- Grundsatz der Nichtöffentlichkeit
- Unterrichtung des Arbeitgebers
- Hat der AG einen Anspruch auf Teilnahme?
- § 31 Teilnahme der Gewerkschaften
- § 34 Sitzungsniederschrift (Grundzüge)
Seminar inklusive
- Seminarunterlagen
Hinweise
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Seminargebühr: kostenfrei
Tagungspauschale: 89,00 Euro
Corona Info
- Wir verteilen vor dem Seminarbeginn
- Corona Schnelltest
- Mund- und Nasenschutz
- Desinfektionsmittel
- Der Besuch des Arbeitsgerichtes kann ggf. entfallen
Seminaranspruch
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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