Vorsitzender und Stellvertreter - Aufgaben, Kompetenzen nach dem Gesetz, strategisches Geschick und Weitblick
Eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit lebt von klarer Organisation, rechtssicheren Abläufen und einer starken Vertretung im Gremium. Dieses Intensiv-Seminar richtet sich an Dich als Gremien- oder Ausschussvorsitz, wenn Du Deine Rolle nach innen und außen souverän, strukturiert und wirkungsvoll ausfüllen möchtest. Wie stellst du als Vorsitzender und Stellvertreter sicher, dass sich aus deinem Ehrenamt keine persönlichen Nachteile ergeben? Vertiefe das bereits vorhandene Wissen zu deiner persönlichen Rechtsstellung und deinen besonderen Aufgaben noch weiter und verringere unnötige Risiken. Lerneinheiten zu Geheimhaltung, Haftung und Amtspflichtverletzungen geben dir zusätzliche Sicherheit in den besonders brisanten Bereichen deiner Amtsführung.
Du erfährst, wie Du Sitzungen sicher vorbereitest, zielgerichtet leitest und nachvollziehbar dokumentierst. Außerdem lernst Du, Aufgaben im Gremium sinnvoll zu verteilen und die Zusammenarbeit mit Arbeitgeber, Gewerkschaften und weiteren Gremien konstruktiv zu gestalten. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf Deiner Rolle als zentrale Schnittstelle für Organisation, Kommunikation und inhaltliche Steuerung im Betriebsrat oder Ausschuss.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 07.09.2026 | 11.09.2026 | Fulda | Fulda City | Hessen | BS4-26047 | Buchen | |
| 15.02.2027 | 19.02.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | BS4-27119 | Buchen | |
| 23.08.2027 | 27.08.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | BS4-27120 | Buchen |
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