Professionell vorbereiten – überlegt durchführen – überzeugend Reden
Betriebsversammlungen werden oft als lästige Pflicht empfunden. Im Seminar lernen die Teilnehmer die Möglichkeiten kennen, die Wahrnehmung und das Interesse Ihrer Zuhörer zu verstärken. Anhand von realitätsnahen Übungen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die rechtlichen Grundlagen gem. 43 BetrVG und trainieren das freie Sprechen, die Rede vor Publikum. So erlernst Du außerdem praxisnah die Betriebsratsarbeit auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber!
Betriebsräte sind gesetzlich verpflichtet, mindestens viermal im Jahr eine Betriebsversammlung einzuberufen. Verstoßt Ihr hiergegen, lauft Ihr Gefahr, dass der Betriebsrat aufgelöst wird.
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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