
Geschäftsgeheimnisgesetz vs. Geheimhaltungspflicht
Grundlagen und Einstieg in das neue Geschäftsgeheimnisgesetz
Was hat es mit dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) auf sich?
Seit dem 26. April 2019 ist das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die europäische Geheimnisschutzrichtlinie 2016/943 vom 08. Juni 2016 umgesetzt. Das neue Gesetz soll für einen besseren Schutz der wissensbasierten Wirtschaft und damit Wettbewerbsvorteile für europäische Unternehmen sorgen.
Doch was bedeutet das für die Arbeit der Betriebsräte?
Inhalte
- Einführung in das GeschGehG
- Verhältnis zwischen GeschGehG und BetrVG
- Geschäftsgeheimnisse vor Einführung des GeschGehG
- Definition des Begriffs Geschäftsgeheimnis
- Neuheit für die Betriebsratsarbeit im Alltag aus
- Was dürfen Interessenvertreter mitteilen
- Unterrichtung der Gewerkschaft nach § 79 BetrVG
- Voraussetzungen für ein Geschäftsgeheimnis
- rechtlichen Folgen bei Verletzung
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Ausnahmen vom Geheimnisschutz
Seminar inklusive
- Seminarunterlagen
Hinweise
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Seminaranspruch
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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