
Geschäftsgeheimnis vs. Geheimhaltung
Grundlagen und Einstieg in das Geschäftsgeheimnisgesetz
Was hat es mit dem Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) auf sich?
Das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) ist in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde die europäische Geheimnisschutzrichtlinie umgesetzt. Das Gesetz soll für einen besseren Schutz der wissensbasierten Wirtschaft und damit Wettbewerbsvorteile für europäische Unternehmen sorgen.
Doch was bedeutet das für die Arbeit der Betriebsräte?
Inhalte
- Einführung in das GeschGehG
- Verhältnis zwischen GeschGehG und BetrVG
- Geschäftsgeheimnisse vor Einführung des GeschGehG
- Definition des Begriffs Geschäftsgeheimnis
- Neuheit für die Betriebsratsarbeit im Alltag aus
- Was dürfen Interessenvertreter mitteilen
- Unterrichtung der Gewerkschaft nach § 79 BetrVG
- Voraussetzungen für ein Geschäftsgeheimnis
- rechtlichen Folgen bei Verletzung
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Ausnahmen vom Geheimnisschutz
Seminar inklusive
- Seminarunterlagen
Hinweise
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Seminaranspruch
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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