Gut beraten! Externe Sachverständige für den Betriebsrat
Betriebsräte können überraschend vor Problemen stehen oder mit Fragen konfrontiert werden, die völlig neue Herausforderungen mit sich bringen. Betriebsräte können nicht auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Das Gesetz bietet ihnen jedoch die Möglichkeit, sich externen Sachverstand hinzuzuziehen.
Wann und wie dies möglich ist, wird ebenso vermittelt, wie die Frage der Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen kann.
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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