Ursachen, Folgen sowie Interventions- und Präventionsstrategien - aktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz
„Mobbing“ beschreibt einen innerbetrieblichen Prozess, bei dem einzelne Beschäftigte durch Vorgesetzte und/oder ArbeitskollegInnen, über längere Zeit systematisch Schikanen, Belästigungen und/oder Psychoterror ausgesetzt werden. Veränderungsprozesse, Umstrukturierungen, Arbeitsorganisation, Führungsverhalten oder soziales Klima führen zu Auseinandersetzungen, manchmal zu unerträglichen Umgangsformen am Arbeitsplatz.
Betriebsräte sind häufig die erste Anlaufstelle für die Kollegen. Von ihnen wird erwartet, dass sie Wege und Lösungen für vorhandene Konflikte gemeinsam mit dem Betroffenen erarbeiten. Daneben bleibt der BR aufgefordert für veränderte betriebliche Strukturen zu sorgen, um soziale Konflikte vermeiden zu helfen. Neben der individuellen und reaktiven Komponente sind Betriebsräte aufgefordert sowohl kollektiv als auch präventiv tätig zu werden.
Im Seminar werden mit den Interessensvertretern Handlungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte für eine adäquate Bearbeitung der sozialen Konflikte erarbeitet.
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
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