
Mobbing & Psychosozialer Stress
Ursachen, Folgen sowie Interventions- und Präventionsstrategien - aktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz
„Mobbing“ beschreibt einen innerbetrieblichen Prozess, bei dem einzelne Beschäftigte durch Vorgesetzte und/oder ArbeitskollegInnen, über längere Zeit systematisch Schikanen, Belästigungen und/oder Psychoterror ausgesetzt werden. Veränderungsprozesse, Umstrukturierungen, Arbeitsorganisation, Führungsverhalten oder soziales Klima führen zu Auseinandersetzungen, manchmal zu unerträglichen Umgangsformen am Arbeitsplatz.
Betriebsräte sind häufig die erste Anlaufstelle für die Kollegen. Von ihnen wird erwartet, dass sie Wege und Lösungen für vorhandene Konflikte gemeinsam mit dem Betroffenen erarbeiten. Daneben bleibt der BR aufgefordert für veränderte betriebliche Strukturen zu sorgen, um soziale Konflikte vermeiden zu helfen. Neben der individuellen und reaktiven Komponente sind Betriebsräte aufgefordert sowohl kollektiv als auch präventiv tätig zu werden.
Im Seminar werden mit den Interessensvertretern Handlungsmöglichkeiten und Ansatzpunkte für eine adäquate Bearbeitung der sozialen Konflikte erarbeitet.
Inhalte
- Definition von Mobbing
- Unterscheidung von Mobbing und Konflikt
- Gibt es die Mobbing-Opferpersönlichkeit?
- Gründe für Mobbing
- Arbeitsorganisation
- Führungs- und Kommunikationsdefizite
- gruppendynamische Prozesse in Teams und Abteilungen
- Verlaufsformen und Folgen
- individuelle und kollektive Maßnahmen gegen Mobbing
- rechtliche Rahmenbedingungen
- Schutz- und Gestaltungsfunktion des Betriebsrates
- Überwachungspflicht
- Behandlung von Beschwerden
- Antragsrechte auf Versetzung
- Kündigung von betriebsstörenden Beschäftigten
- Abschluss einer Betriebsvereinbarung
- vorbeugende Maßnahmen
Seminar inklusive
- Buch: Mobbing (Wolmerath)
- Seminarunterlagen
Hinweise
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Seminaranspruch
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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