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JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung 2

5-Tages-Seminar

Voller Einsatz für Azubis und eine bessere Ausbildung

Du hast bereits erste Erfahrungen in der Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gesammelt und möchtest jetzt Dein Wissen vertiefen und aktiv anwenden. In diesem Seminar lernst Du, wie Du die Interessen der Auszubildenden wirkungsvoll vertrittst, Projekte strukturierst und sicher gegenüber dem Betriebsrat sowie der Geschäftsführung auftrittst.

Du erfährst praxisnah, wie Du Informationen klar vermittelst, Konflikte souverän managst und Verhandlungen erfolgreich führst. Außerdem gibt Dir das Seminar die Möglichkeit, Arbeitsrecht live zu erleben: Gemeinsam besuchen wir eine Gerichtsverhandlung, sodass Du hautnah siehst, wie rechtliche Entscheidungen in der Praxis umgesetzt werden.

Nach Abschluss des Seminars bist Du in der Lage, die Interessen der Auszubildenden aktiv zu vertreten, Deine Rechte gezielt einzusetzen und die Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Geschäftsführung effektiv zu gestalten. Du stärkst Deine Kommunikation, gewinnst Sicherheit im Auftreten und bekommst einen realistischen Einblick in die praktische Umsetzung von Arbeitsrecht.

JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung 2

Inhalte

  • Arbeitnehmerschutzgesetze
    • Überblick
    • Grundlagen Berufsbildungsgesetz
    • Grundlagen Jugendarbeitsschutzgesetz
  • das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
    • Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs
    • Urlaub und Krankheit
    • Krankheit während Urlaub
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
    • Dauer des Anspruchs
    • Anzeige- und Nachweispflicht
  • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Grundsätze arbeitsgerichtlicher Verfahren
  • Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen

Seminar inklusive

  • Buch: Arbeits- und Sozialordnung (Kittner)
  • Buch: Praxis der JAV von A bis Z (Becker)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

  • Für die Teilnahme an diesem Seminar werden keine Vorkenntnisse benötigt.
  • Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht* richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Schulungsanspruch

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

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Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
31.08.2026 04.09.2026 Fulda Fulda Mitte JA2-26030 Buchen
23.11.2026 27.11.2026 Fulda Fulda City JA2-26149 Buchen
22.02.2027 26.02.2027 Fulda Fulda City JA2-27140 Buchen
12.04.2027 16.04.2027 Hamburg Hamburg City JA2-27155 Buchen
07.06.2027 11.06.2027 Fulda Fulda City JA2-27141 Buchen
23.08.2027 27.08.2027 Berlin Berlin City JA2-27156 Buchen
11.10.2027 15.10.2027 Fulda Fulda City JA2-27142 Buchen
06.12.2027 10.12.2027 Mannheim Mannheim City JA2-27157 Buchen
17.01.2028 21.01.2028 Fulda Fulda City JA2-28007 Buchen

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