
BR1 Betriebsverfassungsrecht 1
Einstieg in die Arbeit als Interessenvertreter
In diesem Seminar kannst du als Betriebsrat ohne Vorkenntnisse eine Übersicht, über die Rechte und Pflichten entsprechend deines Amtes erwerben. Du wirst danach anhand des praxisnahen Umgangs mit den Gesetzestexten die wesentlichen Rechtsgrundlagen für deine Arbeit kennenlernen und zusätzlich Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Umsetzung Ihrer Aufgaben und Vorhaben erwerben. Schließlich musst du die relevanten gesetzlichen Bestimmungen nicht nur kennen, sondern auch anwenden können.
Anhand praxisnaher Beispiele bekommst du einen Überblick über die Geschäftsführung des Betriebsrats.
Inhalte
- Neu im Amt: Was nun?
- Wichtige Kernbegriffe im BetrVG
- Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat
- Rechte und Pflichten des Betriebsrats nach dem BetrVG
- Betriebsratsbüro und Sachmittel
- Betriebsratssitzung und Beschlussfassung
- Vorgehensweisebei der Lösung betrieblicher Konflikte
- Arbeitsbefreiung und Freistellung für Ihre Aufgaben
- Schulung von Betriebsratsmitgliedern
- Organisation und Geschäftsführung im Betriebsrat
- Geschäftsordnung und Sprechstunden
- Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats
Seminar inklusive
- Buch: Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar
mit Wahlordnung (Klebe, Ratayczak, Heilmann, Spoo) - Seminarunterlagen
- Besuch beim Arbeitsgericht*
Hinweise
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!
Seminaranspruch
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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