Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten
Mit diesem Seminar wird dein Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht erweitert. Keine Kündigung und keine Einstellung ohne den Betriebsrat, keine Versetzung oder Eingruppierung ohne seine Mitwirkung! Um einen möglichen Schaden von den Beschäftigten abzuwenden, muss jedes Betriebsratsmitglied mit den grundlegenden Bestimmungen vertraut sein.
Anhand praxisnaher Beispiele bekommst du einen Überblick über Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten.
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.
Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?
Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.
Grundseminar
Beteiligung des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten
Grundseminar
Beteiligung des Betriebsrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen
Aufbauseminar
Fähigkeitsaufbau für erfahrene und langjährige Betriebsräte