Fähigkeitsaufbau für erfahrene und langjährige Betriebsräte
Liegen Deine BR 1 bis 3 Seminare schon etwas zurück? Wenn es um das BetrVG geht, musst Du als Interessenvertreter immer auf dem Laufenden sein! In diesem Seminar kannst Du dein Wissen auffrischen und gezielt ausbauen. Lerne, wie das juristische Werkzeug aus dem Betriebsverfassungsgesetz noch effektiver zum Einsatz gebracht werden kann.
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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