Aktuelle Entscheidungen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht - Wissen auffrischen und gezielt ausbauen
Von der Kündigung über das Tarifrecht bis zu den Kernthemen der Mitbestimmung: Oft werden die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht erst durch Gerichtsurteile eindeutig geklärt. Deshalb musst Du als Betriebsrat die aktuelle Rechtsprechung immer im Blick haben. Dieses Seminar bringt alle entscheidenden Urteile im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht praxisnah und gut verständlich auf den Punkt.
Im Seminar lernst Du die wichtigen neuen Entscheidungen rund um deine BR-Arbeit kennen. Die Seminarschwerpunkte* stellen nur einen Überblick dar. Damit Sie wirklich auf dem aktuellsten Stand sind, orientieren wir uns bei der Themenauswahl an wichtigen neuen Entscheidungen.
* Themenauswahl anhand wichtiger neuer Entscheidungen
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 18.01.2027 | 20.01.2027 | Frankfurt | Frankfurt City | Hessen | BS1-27112 | Buchen | |
| 03.05.2027 | 05.05.2027 | Berlin | Berlin City | Berlin | BS1-27113 | Buchen | |
| 16.08.2027 | 18.08.2027 | Hamburg | Hamburg City | Hamburg | BS1-27114 | Buchen |
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