Auffrischung im Arbeitsrecht für erfahrene und langjährige Betriebsräte
Haben Deine Arbeitsrechtsseminare schon etwas zurückgelegen? Dieses Seminar bietet Dir die Gelegenheit, Dein Wissen kompakt aufzufrischen und auf den neuesten Stand zu bringen. Als Interessenvertretung bist Du Ansprechpartner für den Arbeitgeber und Deine Kolleginnen und Kollegen. Um diese Rolle professionell auszufüllen, musst Du die rechtlichen Rahmenbedingungen des Arbeitsrechts nicht nur kennen, sondern auch sicher anwenden können.
Anhand praxisnaher Beispiele vertiefst Du Dein Wissen und lernst, wie Du arbeitsrechtliche Vorgaben im Betriebsalltag wirkungsvoll umsetzt. So bist Du in der Lage, Konfliktsituationen souverän zu bewerten, Beteiligungsrechte konsequent wahrzunehmen und die Interessen der Beschäftigten effektiv zu vertreten.
Nach dem Seminar kannst Du arbeitsrechtliche Fragestellungen sicher beurteilen, Dein vorhandenes Wissen gezielt anwenden und Deine Aufgaben als erfahrene Interessenvertretung noch professioneller und rechtssicher wahrnehmen.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 29.06.2026 | 03.07.2026 | Fulda | Fulda Mitte | Hessen | ARA-26028 | Buchen | |
| 13.07.2026 | 17.07.2026 | Kalkar | Business Center Kalkar | Nordrhein-Westf. | ARA-26015 | Buchen | |
| 24.08.2026 | 28.08.2026 | Bad Dürkheim | Achat Bad Dürkheim | Rheinland-Pfalz | ARA-26020 | Buchen | |
| 21.09.2026 | 25.09.2026 | Fulda | Fulda City | Hessen | ARA-26145 | Buchen | |
| 12.10.2026 | 16.10.2026 | Neumünster | Landhotel Möllhagen | Schleswig-H. | ARA-26122 | Buchen | |
| 26.10.2026 | 30.10.2026 | Frankfurt | Achat Frankfurt Maintal | Hessen | ARA-26128 | Buchen | |
| 02.11.2026 | 06.11.2026 | Leipzig | Loginn Leipzig | Sachsen | ARA-26112 | Buchen | |
| 09.11.2026 | 13.11.2026 | Riedenburg | Landhotel Schneider | Bayern | ARA-26135 | Buchen | |
| 16.11.2026 | 20.11.2026 | Bremen | Bremen City | Bremen | ARA-26115 | Buchen |
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