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AR Arbeitsrecht Auffrischung

Auffrischung im Arbeitsrecht für erfahrene und langjährige Betriebsräte

Liegen deine Arbeitsrechts Seminare schon etwas zurück? Als Betriebsratsmitglied bist du Ansprechpartner für den Arbeitgeber und der Arbeitskollegen. Wenn du diese Rolle professionell ausfüllen willst, dann musst du den rechtlichen Rahmen des Arbeitsrechts besonders gut kennen und auch nutzen können. Im Seminar wird das Arbeitsrecht vertieft anhand von praxisnahen Beispielen dargestellt.


Inhalte

  • Auffrischung zu den wichtigsten Themen im Arbeitsrecht
  • Die Arbeitsaufnahme
    • Das Bewerbungsgespräch
    • Der Bewerbungsbogen
      • die erlaubten Fragen
      • gibt es unerlaubte Fragen
    • Wie und wann bestimmt der Betriebsrat mit
    • Wann und wie gelten Tarifverträge
    • Was heißt "Nachweisgesetz"
  •  Das Arbeitsverhältnis
    • Übersicht zur laufenden Rechtsprechung zum TzBfG
    • Welche Risiken birgt der Aufhebungsvertrag
  •  Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
    • Kündigungsarten
    • Die Ausgleichsquittung
    • Das Arbeitszeugnis
  • Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen

Seminar inklusive

  • Buch: Arbeitsrecht Handbuch für die Praxis 
    (Kittner, Zwanziger, Deinert)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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