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BR3 Betriebsverfassungsrecht 3

5-Tages-Seminar

Beteiligung des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten

Mit diesem Seminar wird dein Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht erweitert. Gerade in sozialen Angelegenheiten kann der Betriebsrat nicht nur reagieren, sondern selbst aktiv werden und zugunsten der Beschäftigten Betriebsvereinbarungen durchsetzen – notfalls sogar erzwingen.

Anhand praxisnaher Beispiele bekommst du einen Überblick über die betriebliche Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.

BR3 Betriebsverfassungsrecht 3

Inhalte

  • soziale Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG
  • Gesetz und Tarifvertrag
  • Grenzen der Mitbestimmung
  • Ordnung des Betriebes
  • Verhalten der Arbeitnehmer
  • Arbeitszeit und Überstunden
  • Urlaubsplanung
  • Sozialeinrichtungen
  • Schutz vor technischer Überwachung
  • Strategien zu Erstellung von Betriebsvereinbarungen
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Unterschied zwischen:
    • freiwillige Betriebsvereinbarung
    • erzwingbare Betriebsvereinbarung
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte des BR
  • Einigungsstellenverfahren
  • Übungen und Fallbeispiele

Seminar inklusive

  • Handbuch: Betriebsvereinbarungen
    (Bachner, Heilmann)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG


Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

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