Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten
Dieses Seminar baut auf Deinem Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht auf und vertieft speziell die Mitwirkungsrechte des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten. Ob Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen oder Kündigungen – keine dieser Entscheidungen darf ohne Beteiligung des Betriebsrats getroffen werden. Um die Interessen der Beschäftigten wirksam zu schützen und möglichen Schaden abzuwenden, ist es wichtig, dass jedes Mitglied die relevanten gesetzlichen Bestimmungen kennt und sicher anwendet.
Anhand praxisnaher Beispiele erarbeitest Du die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in personellen Angelegenheiten. Du lernst, wie Du Deine Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzt, welche Schritte erforderlich sind, um Entscheidungen zu prüfen und Einfluss auf den Prozess zu nehmen, und wie Du Konfliktsituationen rechtlich fundiert begleitest.
Das Seminar vermittelt Dir nicht nur die rechtlichen Grundlagen, sondern auch die praktische Umsetzung in Deinem Betriebsratsalltag. Nach Abschluss bist Du in der Lage, personelle Angelegenheiten kompetent, sicher und verantwortungsvoll zu begleiten.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Ersatzmitglieder im Betriebsrat
Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist. Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.
BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 07.12.2026 | 11.12.2026 | Fulda | Fulda Mitte | Hessen | BR2-26146 | Buchen | |
| 14.12.2026 | 18.12.2026 | Bochum | Achat Bochum | Nordrhein-Westf. | BR2-26133 | Buchen | |
| 01.02.2027 | 05.02.2027 | Bad Dürkheim | Achat Bad Dürkheim | Rheinland-Pfalz | BR2-27067 | Buchen | |
| 08.02.2027 | 12.02.2027 | Neumünster | Landhotel Möllhagen | Schleswig-H. | BR2-27063 | Buchen | |
| 22.02.2027 | 26.02.2027 | Fulda | Fulda Mitte | Hessen | BR2-27130 | Buchen | |
| 01.03.2027 | 05.03.2027 | Stralsund | Baltic Stralsund | Mecklenburg-V. | BR2-27052 | Buchen | |
| 15.03.2027 | 19.03.2027 | Frankfurt | Achat Frankfurt Maintal | Hessen | BR2-27075 | Buchen | |
| 29.03.2027 | 02.04.2027 | Leipzig | Loginn Leipzig | Sachsen | BR2-27153 | Buchen | |
| 05.04.2027 | 09.04.2027 | Bochum | Achat Bochum | Nordrhein-Westf. | BR2-27084 | Buchen |
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