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BR1 Betriebsverfassungsrecht 1

5-Tages-Seminar

Einstieg in die Arbeit als Interessenvertreter

Dieses Seminar richtet sich an alle, die neu in der Arbeit als Interessenvertretung starten oder ihre Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht systematisch aufbauen möchten. Du erhältst eine klare Übersicht über die Rechte und Pflichten Deines Amtes als Betriebsrat – ganz ohne Vorkenntnisse. Du lernst nicht nur die wesentlichen Rechtsgrundlagen kennen, sondern auch, wie Du diese praktisch anwendest. Anhand praxisnaher Beispiele erarbeitest Du Dir die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um Deine Aufgaben und Vorhaben sicher und effizient umzusetzen. Dabei geht es nicht nur darum, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen, sondern sie aktiv in der täglichen Betriebsratsarbeit anzuwenden.

Im Seminar bekommst Du zudem einen umfassenden Einblick in die Geschäftsführung des Betriebsrats: von der Organisation und Planung der Sitzungen über die Beschlussfassung bis hin zur Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Belegschaft. Praxisnahe Übungen und Fallbeispiele helfen Dir, das Gelernte direkt umzusetzen und Dein Auftreten als Interessenvertreter zu stärken.Nach dem Seminar bist Du bestens vorbereitet, um Deine Aufgaben als Betriebsrat kompetent, souverän und rechtssicher wahrzunehmen.

BR1 Betriebsverfassungsrecht 1

Inhalte

  • Neu im Amt: Was nun?
  • Wichtige Kernbegriffe im BetrVG
  • Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
  • Grundlagen der Betriebsratsarbeit
  • Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat 
  • Rechte und Pflichten des BR gem. § 80 BetrVG
  • Betriebsratsbüro und Sachmittel
  • Betriebsratssitzung und Beschlussfassung 
  • Lösung betrieblicher Konflikte 
  • Arbeitsbefreiung und Freistellung
  • Schulung des BR nach § 37 Abs.6 BetrVG
  • Organisation und Geschäftsführung im BR
  • Geschäftsordnung und Sprechstunden
  • Kosten und Sachaufwand des BR

Seminar inklusive

  • Buch: Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar
    mit Wahlordnung (Klebe, Ratayczak, Heilmann, Spoo)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

  • Dieses Seminar ist geeignet für Teilnehmer, die keine Vorkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben.
     
  • Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht* richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Ersatzmitglieder im Betriebsrat
Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist. Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.
BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83

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Termine

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13.09.2027 17.09.2027 Frankfurt Achat Frankfurt Maintal BR1-27079 Buchen
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