Einstieg in die Arbeit als Interessenvertreter
Dieses Seminar richtet sich an alle, die neu in der Arbeit als Interessenvertretung starten oder ihre Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht systematisch aufbauen möchten. Du erhältst eine klare Übersicht über die Rechte und Pflichten Deines Amtes als Betriebsrat – ganz ohne Vorkenntnisse. Du lernst nicht nur die wesentlichen Rechtsgrundlagen kennen, sondern auch, wie Du diese praktisch anwendest. Anhand praxisnaher Beispiele erarbeitest Du Dir die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten, um Deine Aufgaben und Vorhaben sicher und effizient umzusetzen. Dabei geht es nicht nur darum, die gesetzlichen Bestimmungen zu kennen, sondern sie aktiv in der täglichen Betriebsratsarbeit anzuwenden.
Im Seminar bekommst Du zudem einen umfassenden Einblick in die Geschäftsführung des Betriebsrats: von der Organisation und Planung der Sitzungen über die Beschlussfassung bis hin zur Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und Belegschaft. Praxisnahe Übungen und Fallbeispiele helfen Dir, das Gelernte direkt umzusetzen und Dein Auftreten als Interessenvertreter zu stärken.Nach dem Seminar bist Du bestens vorbereitet, um Deine Aufgaben als Betriebsrat kompetent, souverän und rechtssicher wahrzunehmen.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Ersatzmitglieder im Betriebsrat
Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist. Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.
BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83
Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?
Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.
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Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten
Grundseminar
Beteiligung des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten
Grundseminar
Beteiligung des Betriebsrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen