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DS1 Grundwissen rund um den Datenschutz

Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes, der Datenerfassung und Datenverarbeitung

Dem Betriebsrat obliegt die Überwachung sämtlicher geltender Normen, die zum Schutz der Arbeitnehmer bestehen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser – getreu diesem Motto überwachen mehr und mehr Unternehmen ihre Mitarbeiter. DSGVO und BDSG: zwei Gesetze mit großer Bedeutung, geht es doch um den Schutz des Persönlichkeitsrechts.

Das Seminar vermittelt dir einen praxisorientierten Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes und zur Wahrnehmung der Mitarbeiterinteressen. Du lernst neben den Standardproblematiken, die in nahezu jedem Betrieb vorkommen, diejenigen Aspekte dieses anspruchsvollen Themenfeldes kennen, die es dir ermöglichen, Sachverhalte eigenständig zu beurteilen und Handlungsoptionen entwickeln zu können.


Inhalte

  • Grundlagen im Datenschutz
  • Datenverarbeitung
  • Datenvermeidung und -sparsamkeit
  • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
  • Zulässigkeit einer Datenverarbeitung
  • Einwilligung im Arbeitsverhältnis
  • Mitbestimmung im Datenschutz
  • Initiativ- und Kontrollrechte
  • Aufsichtsbehörden und Datenschutzbeauftragte
  • Hinzuziehung eines Sachverständigen
  • Einstellungsfragen
  • Die Rechte der Betroffenen
  • Sanktionen bei Verstößen
  • Buß- und Strafvorschriften

Seminar inklusive

  • Buch: EU-Datenschutz-Grundverordnung & BDSG
  • Buch: Handlungshilfe - Datenschutz-Grundverordnung
    (Stelljes)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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