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BR Ersatzmitglieder im Gremium 4

5-Tages-Seminar

Mitwirkung und Mitbestimmung für BR Nachrücker Teil 4

Auch ein Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist.

Mit diesem Seminar wird dein Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht erweitert. Veränderungen sind oft schleichend, kaum zu bemerken, aber dennoch tiefgreifend und wirkungsvoll. Manchmal erscheinen sie auch in Form einer aufsehenerregenden Aktion. Im Kern stellen sie immer eine Herausforderung für Betriebsrat und Belegschaft dar.

BR Ersatzmitglieder im Gremium 4

Inhalte

  • Voraussetzungen einer Betriebsänderung
  • Die verschiedenen Formen der Betriebsänderung
  • Rechte des Betriebsrats bei Betriebsänderungen
    • Rechtzeitige Unterrichtung
    • Beratung durch den Arbeitgeber
    • Anspruch auf Sachverstand
  • der Interessenausgleich
    • Inhalt der geplanten Betriebsänderung
    • Notwendigkeit eines Interessenausgleichs
    • Gemeinsame Verhandlungen
    • Interessenausgleich und Sozialplan
  • der Sozialplan
    • Zweck des Sozialplans
    • Regelungen zu Versetzungen
    • Regelungen zu Qualifizierung
  • Mit dem Arbeitgeber verhandeln
    • Vorbereitung von Verhandlungen
    • Planung der einzelnen Verhandlungsschritte

Seminar inklusive

  • Buch: Interessenausgleich und Sozialplan
    (Göritz, Laßmann, Riegel, Rupp)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

Ein Besuch des Seminars Ersatzmitglieder im BR Gremium 1 wird empfohlen aber nicht vorausgesetzt.

Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Seminaranspruch

Seminare für Ersatzmitglieder im Betriebsrat gemäß § 37.6 BetrVG


Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist.

Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.

BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83

Termine

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Seminarnummer Ort Von Bis Plätze Buchung
EM4-25038 Bremen 07.04.2025 11.04.2025 Buchen
EM4-25049 Bad Dürkheim 23.06.2025 27.06.2025 Buchen
EM4-25052 Nürnberg 21.07.2025 25.07.2025 Buchen
EM4-25055 Fulda 18.08.2025 22.08.2025 Buchen
EM4-25059 Neumünster 01.09.2025 05.09.2025 Buchen
EM4-25063 Berlin 13.10.2025 17.10.2025 Buchen
EM4-25069 Hagen 24.11.2025 28.11.2025 Buchen
EM4-26024 Fulda 23.02.2026 27.02.2026 Buchen

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