Beteiligung der Interessenvertretung in Grundlagen von wirtschaftlichen Angelegenheiten Teil 1
Dieses Seminar vermittelt Dir als Interessenvertretung ein fundiertes Basiswissen im Bereich wirtschaftlicher Angelegenheiten und legt den Grundstein für eine souveräne Mitwirkung in wirtschaftlichen Entscheidungsprozessen. Anhand praxisnaher Beispiele und Übungen erhältst Du einen umfassenden Überblick über zentrale wirtschaftliche Begriffe, Kennzahlen und Zusammenhänge.
Entscheidungen in Unternehmen werden fast immer unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten getroffen. Daher ist es entscheidend, dass Du als Interessenvertretung die wirtschaftliche Lage Deines Unternehmens richtig einschätzen kannst. Nur wer den Aufbau und die Organisation des Unternehmens kennt, die wichtigsten Kennzahlen versteht und die Grundlagen betriebswirtschaftlicher Rechnungen nachvollziehen kann, ist in der Lage, die Interessen der Beschäftigten fundiert zu vertreten und auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber zu verhandeln.
Nach Abschluss dieses Seminars bist Du in der Lage, wirtschaftliche Grundlagen sicher anzuwenden, Unternehmensentscheidungen nachzuvollziehen und aktiv bei wirtschaftlichen Themen mitzuwirken. So bist Du bestens gerüstet, um die Interessenvertretung in wirtschaftlichen Angelegenheiten kompetent und überzeugend zu stärken.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
Personalräte
haben nach § 46 Abs. 6 BPersVG und den entspr. landesgesetzlichen Vorschriften Anspruch darauf, dass seine Mitglieder zur Teilnahme an Schulungen unter Fortzahlung der Dienstbezüge freigestellt werden, wenn die Schulung für die Personalratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt. In Grundschulungen werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt für Personalratsmitglieder, die noch keine ausreichenden Kenntnisse des geltenden Personalvertretungsrechts besitzen, damit das Personalratsmitglied seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben kann. Einen Anspruch auf eine Grundschulung haben – ohne dass es der Darlegung der Erforderlichkeit bedarf (BVerwG 25. 6. 1992, ZfPR 1992, 168) – alle erstmals gewählten Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung, u.U. auch Personalratsmitglieder, die nach langer Zeit wieder in den Personalrat einrücken. An Spezialschulungen darf – abhängig von der Größe der Dienststelle sowie Art und Umfang der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten – regelmäßig nur ein einziges Personalratsmitglied/mehrere einzelne Personalratsmitglieder teilnehmen (BVerwG 11. 7. 2006, ZfPR online 11/2006, S. 2) und zwar dasjenige/ diejenigen, das/die mit dem in der Schulung vermittelten Fachgebiet entweder gegenwärtig oder in naher Zukunft befasst ist/sind bzw. befasst sein wird/werden. Für Spezialschulungen muss also stets ein aktueller Bedarf des konkreten Personalratsmitglieds im Hinblick auf die Wahrnehmung seiner besonderen Aufgaben im Personalrat dargelegt werden.
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 29.06.2026 | 03.07.2026 | Fulda | Fulda City | Hessen | BR8a-26137 | Buchen | |
| 14.09.2026 | 18.09.2026 | Fulda | Fulda City | Hessen | BR8a-26138 | Buchen | |
| 31.05.2027 | 04.06.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | BR8a-27081 | Buchen | |
| 06.09.2027 | 10.09.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | BR8a-27096 | Buchen |
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