Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Mit diesem Seminar wird dein wirtschaftliches Wissen erweitert. Anhand von Beispielen bekommst du einen größeren Überblick über wichtige wirtschaftliche Begriffe und Zusammenhänge.
Selbst wenn der Unternehmer alle Plandaten und Ist-Zahlen, sein gesamtes Berichts- und Rechnungswesen dem Wirtschaftsausschuss bzw. Betriebsrat zugänglich machen würde, wäre dieser mit diesen vielfältigen Detailinformationen überfordert. Kennzahlen machen das Zahlenmaterial transparent und erleichtern die Lesbarkeit und Interpretation. Nicht umsonst sind sie ein wichtiges Argumentationsmittel in jeder wirtschaftlichen Diskussion und unterstreichen das Für und Wider. Für Betriebsräte, Wirtschaftsausschussmitglieder und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat ist deshalb die Arbeit mit Kennzahlen ein unerlässliches Hilfsmittel der professionellen Interessenvertretung.
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Ein Besuch des Seminars: Wirtschaftliche Grundlagen für Betriebsräte 1 wird empfohlen.
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG und Schwerbehindertenvertretungen
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Aktuell bereiten wir für dieses Seminar neue Termine vor
Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?
Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.
Einsteigerseminar
„Was macht unser Betriebsrat überhaupt?“ Tue Gutes und sprich darüber – die Belegschaft will informiert werden
Einsteigerseminar
Reden halten auf der Betriebsversammlung und im BR Alltag
Betriebsratsseminar
Aufgaben kennen und Kompetenzen wahrnehmen