Betriebsvereinbarungen: Keine Giftblätter mit Teufelsschrift
Was ist eine Betriebsvereinbarung? Was muss an Formalien beachtet werden? Betriebsvereinbarungen sind eines der wichtigsten Werkzeuge für Dich als Betriebsrat – doch was kann genau geregelt werden und worauf solltest Du achten? In diesem Seminar lernst Du den rechtlichen Rahmen kennen, erfährst, welche inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten Du hast und wie weit Deine Handlungsspielräume reichen. Außerdem bekommst Du praxisnahe Tipps, um typische Fehler und Konfliktpunkte von vornherein zu vermeiden.
Du lernst praxisnah, wie eine Betriebsvereinbarung formal und inhaltlich richtig aufgebaut wird. Nach dem Seminar weißt Du genau, worauf es ankommt, damit Deine Betriebsvereinbarung rechtlich wirksam und durchsetzbar ist. Jetzt anmelden und Betriebsvereinbarungen professionell erstellen!
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 16.11.2026 | 18.11.2026 | Fulda | Fulda City | Hessen | BS8-26143 | Buchen | |
| 24.05.2027 | 26.05.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | BS8-27125 | Buchen | |
| 17.11.2027 | 19.11.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | BS8-27126 | Buchen |
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