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Betriebsvereinbarungen für Betriebsräte

3-Tages-Seminar

Betriebsvereinbarungen: Keine Giftblätter mit Teufelsschrift

Was ist eine Betriebsvereinbarung? Was muss an Formalien beachtet werden? Betriebsvereinbarungen sind eines der wichtigsten Werkzeuge für Dich als Betriebsrat – doch was kann genau geregelt werden und worauf solltest Du achten? In diesem Seminar lernst Du den rechtlichen Rahmen kennen, erfährst, welche inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten Du hast und wie weit Deine Handlungsspielräume reichen. Außerdem bekommst Du praxisnahe Tipps, um typische Fehler und Konfliktpunkte von vornherein zu vermeiden.

Du lernst praxisnah, wie eine Betriebsvereinbarung formal und inhaltlich richtig aufgebaut wird. Nach dem Seminar weißt Du genau, worauf es ankommt, damit Deine Betriebsvereinbarung rechtlich wirksam und durchsetzbar ist. Jetzt anmelden und Betriebsvereinbarungen professionell erstellen!

Betriebsvereinbarungen für Betriebsräte

Inhalte

  • juristische Begriffe erkennen und anwenden
  • BV`s für die Beschäftigten oder den Arbeitgeber
  • Was nutzen Präambeln
  • korrekter Aufbau einer Betriebsvereinbarung
  • Was kann bzw. darf ich in einer BV abschließen
  • Mitgebrachte BV`s miteinander lesen
  • ggf. Formulierungsfallen erkennen
  • an konkreten Fällen arbeiten
  • Salvatorischen Klausel

Seminar inklusive

  • Die Betriebsvereinbarung (Steiner, Mittländer, Fischer)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

  • Für die Teilnahme an diesem Seminar werden keine Vorkenntnisse benötigt.

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

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Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
16.11.2026 18.11.2026 Fulda Fulda City BS8-26143 Buchen
24.05.2027 26.05.2027 Fulda Fulda City BS8-27125 Buchen
17.11.2027 19.11.2027 Fulda Fulda City BS8-27126 Buchen

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