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Gesamtbetriebsrat – Aufgaben und Zuständigkeiten

5-Tages-Seminar

Aufgaben und Zuständigkeiten des GBR kennen und Kompetenzen wahrnehmen

Bist Du neu im Gesamtbetriebsrat und unsicher, welche Aufgaben auf Dich zukommen? Wie gelingt die Zusammenarbeit mit den örtlichen Betriebsräten? Und worauf solltest Du im Umgang mit der Unternehmensleitung achten?

Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe hat, werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen oft auf Unternehmensebene getroffen – hier kommt der Gesamtbetriebsrat ins Spiel. Doch welche Aufgaben hat der GBR genau und wie gestaltet sich das Zusammenspiel mit den örtlichen Betriebsräten? In diesem Seminar bekommst Du fundiertes Wissen über die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten des GBR, damit Du Deine Arbeit sicher und effektiv ausführen kannst. Du lernst, wie ein GBR korrekt gebildet wird und wie Du die besonderen Aufgaben am besten umsetzt.

Erfahre alles über die internen Abläufe und Spielregeln des GBR!

Gesamtbetriebsrat – Aufgaben und Zuständigkeiten

Inhalte

  • Errichtung und Zusammensetzung
    • Begriff des Unternehmens und Betriebes
    • Zusammensetzung des GBR
    • Amtszeit
    • Ersatzmitglieder
    • Ausscheiden aus dem GBR
  • Zuständigkeiten des GBR
    • Informationsrechte
    • Informationsbeschaffung
    • Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe
    • Beauftragung durch den örtlichen BR
    • Betriebe ohne Betriebsrat
    • Einzelne Mitbestimmungsrechte
  • Zusammenarbeit mit dem GBR
    • Beauftragung des GBR
    • Betriebsräteversammlung
    • Informationspflicht gegenüber dem BR
  • Geschäftsführung des GBR
    • Meinungsbildung im Gesamtbetriebsrat
    • Vorsitzender und Stellvertreter
    • Sitzungen und Formvorschriften
    • Beschlussfähigkeit
  • Stimmengewichtung
  • Betriebsräteversammlung

Seminar inklusive

  • Buch: Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat (Schwartau)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

  • Für die Teilnahme an diesem Seminar werden keine Vorkenntnisse benötigt.

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

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Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
02.11.2026 06.11.2026 Fulda Fulda City BS5-26048 Buchen
12.04.2027 16.04.2027 Fulda Fulda City BS5-27121 Buchen
06.09.2027 10.09.2027 Fulda Fulda City BS5-27122 Buchen

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