Aufgaben und Zuständigkeiten des GBR kennen und Kompetenzen wahrnehmen
Bist Du neu im Gesamtbetriebsrat und unsicher, welche Aufgaben auf Dich zukommen? Wie gelingt die Zusammenarbeit mit den örtlichen Betriebsräten? Und worauf solltest Du im Umgang mit der Unternehmensleitung achten?
Wenn ein Unternehmen mehrere Betriebe hat, werden mitbestimmungspflichtige Entscheidungen oft auf Unternehmensebene getroffen – hier kommt der Gesamtbetriebsrat ins Spiel. Doch welche Aufgaben hat der GBR genau und wie gestaltet sich das Zusammenspiel mit den örtlichen Betriebsräten? In diesem Seminar bekommst Du fundiertes Wissen über die Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten des GBR, damit Du Deine Arbeit sicher und effektiv ausführen kannst. Du lernst, wie ein GBR korrekt gebildet wird und wie Du die besonderen Aufgaben am besten umsetzt.
Erfahre alles über die internen Abläufe und Spielregeln des GBR!
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 02.11.2026 | 06.11.2026 | Fulda | Fulda City | Hessen | BS5-26048 | Buchen | |
| 12.04.2027 | 16.04.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | BS5-27121 | Buchen | |
| 06.09.2027 | 10.09.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | BS5-27122 | Buchen |
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