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Gesamtbetriebsrat – Aufgaben und Zuständigkeiten

5-Tages-Seminar

Aufgaben kennen und Kompetenzen wahrnehmen

In diesem Seminar kannst du als Mitglied im Gesamtbetriebsrat ohne Vorkenntnisse eine Übersicht, über die Rechte und Pflichten entsprechend deines Amtes erwerben. Anhand praxisnaher Beispiele bekommst du einen Überblick über die Geschäftsführung die Aufgaben und Zuständigkeiten des Gesamtbetriebsrats.

Das Seminar erleichtert die Arbeit als Interessenvertreter im Gesamtbetriebsrat.

Gesamtbetriebsrat – Aufgaben und Zuständigkeiten

Inhalte

  • Errichtung und Zusammensetzung eines GBR
    • Begriff des Unternehmens und Betriebes
    • Zusammensetzung des GBR
    • Amtszeit, Ersatzmitglieder, Ausscheiden aus dem GBR
  • Zuständigkeiten des GBR
    • Informationsrechte und Informationsbeschaffung
    • Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe
    • Beauftragung durch einen örtlichen Betriebsrat
    • Betriebe ohne Betriebsrat
    • Einzelne Mitbestimmungsrechte
  • Zusammenarbeit örtliche Betriebsräte mit GBR
    • Bei Beauftragung des GBR
    • Betriebsräteversammlung; Einladung; Teilnahme
    • Informationspflicht gegenüber den örtlichen Betriebsräten
  • Geschäftsführung des GBR
    • Meinungsbildung im Gesamtbetriebsrat
    • Vorsitzender und Stellvertreter
    • Sitzungen und Formvorschriften
    • Beschlussfähigkeit; Stimmengewichtung
  • Betriebsräteversammlung
    • Sinn und Zweck

Seminar inklusive

  • Buch: Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat
    (Schwartau)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG


Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

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