school.dynamic GmbH

AR1 Arbeitsrecht 1 für Betriebsräte

5-Tages-Seminar

Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts

Dieses Seminar bietet Dir einen fundierten Einstieg in die Grundlagen des Arbeitsrechts und legt die Basis für Deine Arbeit als Interessenvertretung. Du lernst die wichtigsten Gesetze, Regelungen und rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die für den Betriebsrat und die Interessenvertretung der Beschäftigten relevant sind. Dabei steht nicht nur das reine Wissen im Vordergrund, sondern vor allem die praktische Anwendung im Betriebsalltag.

Du erfährst, wie Du arbeitsrechtliche Fragestellungen sicher einschätzen, erste Ratschläge geben und Kolleginnen und Kollegen kompetent unterstützen kannst – sei es bei Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Versetzungen oder anderen typischen Konfliktsituationen am Arbeitsplatz.

Nach Abschluss des Seminars bist Du in der Lage, arbeitsrechtliche Probleme kompetent einzuschätzen, erste Handlungsempfehlungen zu geben und Deine Kolleginnen und Kollegen souverän zu unterstützen. Du legst den Grundstein für eine sichere und wirkungsvolle Arbeit im Betriebsrat und bereitest Dich auf weiterführende Themen im Arbeitsrecht vor.

AR1 Arbeitsrecht 1 für Betriebsräte

Inhalte

  • Grundbegriffe des Arbeitsrechts
  • Abgrenzung zwischen
    • individuelles Arbeitsrecht
    • Kollektives Arbeitsrecht
  • Einstellung
  • Fragerecht des Arbeitgebers
  • Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
  • Beschäftigungsarten
  • unbefristete Arbeitsverträge
  • der Arbeitsvertrag
    • Abschluss und Form
    • Einstellung & Eingruppierung
    • Befristung
    • Teilzeitarbeitsverhältnis
    • Arbeitsvergütung
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • Allgemeiner Kündigungsschutz
  • Kündigungsgründe
  • Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
  • Unterschiede zwischen
    • Urteilsbeschlussverfahren
    • betriebsverf. Beschlussverfahren

Seminar inklusive

  • Buch: Arbeitsrecht (Däubler)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

  • Dieses Seminar ist geeignet für Teilnehmer, die keine Vorkenntnisse im Arbeitsrecht haben.
     
  • Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht* richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

Anmeldung herunterladen
Erforderliche Formulare herunterladen
Seminarberatung

Termine

Für mehr Infos Liste schieben
Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
29.06.2026 03.07.2026 Fulda Fulda Mitte AR1-26028 Buchen
13.07.2026 17.07.2026 Kalkar Business Center Kalkar AR1-26015 Buchen
24.08.2026 28.08.2026 Bad Dürkheim Achat Bad Dürkheim AR1-26020 Buchen
21.09.2026 25.09.2026 Fulda Fulda City AR1-26145 Buchen
12.10.2026 16.10.2026 Neumünster Landhotel Möllhagen AR1-26122 Buchen
26.10.2026 30.10.2026 Frankfurt Achat Frankfurt Maintal AR1-26128 Buchen
02.11.2026 06.11.2026 Leipzig Loginn Leipzig AR1-26112 Buchen
09.11.2026 13.11.2026 Riedenburg Landhotel Schneider AR1-26135 Buchen
16.11.2026 20.11.2026 Bremen Bremen City AR1-26115 Buchen

Ihr möchtet dieses Seminar als individuelles Gremienseminar?

Jetzt individuelles Gremienseminar anfragen.

Ergänzende Seminare

Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?

Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.

Aufbauseminar

AR2 Arbeitsrecht 2 für Betriebsräte

Wichtigste Arbeitnehmerschutzgesetze

5-Tages-Seminar

Aufbauseminar

AR3 Arbeitsrecht 3 für Betriebsräte

Wichtige Schutzrechte im Arbeitsrecht einhalten

5-Tages-Seminar

Aufbauseminar

AR Arbeitsrecht Auffrischung

Auffrischung im Arbeitsrecht für erfahrene und langjährige Betriebsräte

5-Tages-Seminar

Zurück zur Übersicht

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit einsehen und ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, erklären Sie sich einverstanden, dass wir alle Cookies setzen.

Hier können Sie auswählen, welche Arten von Cookies Sie akzeptieren möchten.

Indem Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen gewählten Cookies setzen.

Notwendige Cookies stellen sicher, dass unsere Website reibungslos funktioniert. Deshalb können Sie diese Cookies leider nicht abwählen. Keine Angst: notwendige Cookies senden keine Daten an Drittanbieter.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert