Rechtsgrundlagen des Arbeitsrechts
Dieses Seminar bietet Dir einen fundierten Einstieg in die Grundlagen des Arbeitsrechts und legt die Basis für Deine Arbeit als Interessenvertretung. Du lernst die wichtigsten Gesetze, Regelungen und rechtlichen Rahmenbedingungen kennen, die für den Betriebsrat und die Interessenvertretung der Beschäftigten relevant sind. Dabei steht nicht nur das reine Wissen im Vordergrund, sondern vor allem die praktische Anwendung im Betriebsalltag.
Du erfährst, wie Du arbeitsrechtliche Fragestellungen sicher einschätzen, erste Ratschläge geben und Kolleginnen und Kollegen kompetent unterstützen kannst – sei es bei Fragen zu Arbeitsverträgen, Kündigungen, Versetzungen oder anderen typischen Konfliktsituationen am Arbeitsplatz.
Nach Abschluss des Seminars bist Du in der Lage, arbeitsrechtliche Probleme kompetent einzuschätzen, erste Handlungsempfehlungen zu geben und Deine Kolleginnen und Kollegen souverän zu unterstützen. Du legst den Grundstein für eine sichere und wirkungsvolle Arbeit im Betriebsrat und bereitest Dich auf weiterführende Themen im Arbeitsrecht vor.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 29.06.2026 | 03.07.2026 | Fulda | Fulda Mitte | Hessen | AR1-26028 | Buchen | |
| 13.07.2026 | 17.07.2026 | Kalkar | Business Center Kalkar | Nordrhein-Westf. | AR1-26015 | Buchen | |
| 24.08.2026 | 28.08.2026 | Bad Dürkheim | Achat Bad Dürkheim | Rheinland-Pfalz | AR1-26020 | Buchen | |
| 21.09.2026 | 25.09.2026 | Fulda | Fulda City | Hessen | AR1-26145 | Buchen | |
| 12.10.2026 | 16.10.2026 | Neumünster | Landhotel Möllhagen | Schleswig-H. | AR1-26122 | Buchen | |
| 26.10.2026 | 30.10.2026 | Frankfurt | Achat Frankfurt Maintal | Hessen | AR1-26128 | Buchen | |
| 02.11.2026 | 06.11.2026 | Leipzig | Loginn Leipzig | Sachsen | AR1-26112 | Buchen | |
| 09.11.2026 | 13.11.2026 | Riedenburg | Landhotel Schneider | Bayern | AR1-26135 | Buchen | |
| 16.11.2026 | 20.11.2026 | Bremen | Bremen City | Bremen | AR1-26115 | Buchen |
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