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AR2 Arbeitsrecht 2 für Betriebsräte

5-Tages-Seminar

Wichtigste Arbeitnehmerschutzgesetze

Dieses Seminar baut auf Deinem Grundwissen aus AR1 auf und vertieft Deine Kenntnisse in den zentralen Arbeitnehmerschutzgesetzen. Du lernst die wichtigsten Regelungen kennen, die die Rechte der Beschäftigten sichern und die für die Interessenvertretung von besonderer Bedeutung sind. Dabei stehen die praktische Anwendung und die Nutzung Deiner Beteiligungsrechte im Vordergrund.

Du erfährst, wie Du die gesetzlichen Vorgaben gezielt einsetzt, um Kolleginnen und Kollegen bei Problemen am Arbeitsplatz zu unterstützen – sei es bei Fragen zu Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Gesundheitsschutz oder anderen typischen Situationen im Arbeitsalltag. Aktuelle Praxisbeispiele und direkt umsetzbare Tipps helfen Dir, die Inhalte sofort im Betrieb anzuwenden.

Nach diesem Seminar bist Du in der Lage, Arbeitnehmerschutzgesetze gezielt anzuwenden, Beteiligungsrechte souverän wahrzunehmen und die Interessen der Beschäftigten rechtssicher zu vertreten. Du bist vorbereitet, um auf komplexere Situationen im Arbeitsrecht kompetent zu reagieren und Deine Arbeit als Interessenvertretung noch wirkungsvoller zu gestalten.

AR2 Arbeitsrecht 2 für Betriebsräte

Inhalte

  • die Arbeitnehmerschutzgesetze (Überblick)
  • das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
    • Voraussetzungen des Urlaubsanspruchs
    • Urlaub und Krankheit
    • Krankheit während Urlaub
  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG)
    • Dauer des Anspruchs
    • Anzeige- und Nachweispflicht
  • individuelle Arbeitsbedingungen
  • betriebliche Übung
  • Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit
  • Grundsätze arbeitsgerichtlicher Verfahren
  • Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen

Seminar inklusive

  • Buch: Arbeitsrecht Kommentar (Wedde)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

  • Dieses Seminar ist geeignet für Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse im Arbeitsrechts haben.
     
  • Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht* richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

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Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
31.08.2026 04.09.2026 Fulda Fulda Mitte AR2-26030 Buchen
23.11.2026 27.11.2026 Fulda Fulda City AR2-26149 Buchen
22.02.2027 26.02.2027 Fulda Fulda City AR2-27140 Buchen
12.04.2027 16.04.2027 Hamburg Hamburg City AR2-27155 Buchen
07.06.2027 11.06.2027 Fulda Fulda City AR2-27141 Buchen
23.08.2027 27.08.2027 Berlin Berlin City AR2-27156 Buchen
11.10.2027 15.10.2027 Fulda Fulda City AR2-27142 Buchen
06.12.2027 10.12.2027 Mannheim Mannheim City AR2-27157 Buchen
17.01.2028 21.01.2028 Fulda Fulda City AR2-28007 Buchen

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