Wichtigste Arbeitnehmerschutzgesetze
Dieses Seminar baut auf Deinem Grundwissen aus AR1 auf und vertieft Deine Kenntnisse in den zentralen Arbeitnehmerschutzgesetzen. Du lernst die wichtigsten Regelungen kennen, die die Rechte der Beschäftigten sichern und die für die Interessenvertretung von besonderer Bedeutung sind. Dabei stehen die praktische Anwendung und die Nutzung Deiner Beteiligungsrechte im Vordergrund.
Du erfährst, wie Du die gesetzlichen Vorgaben gezielt einsetzt, um Kolleginnen und Kollegen bei Problemen am Arbeitsplatz zu unterstützen – sei es bei Fragen zu Arbeitszeiten, Pausenregelungen, Gesundheitsschutz oder anderen typischen Situationen im Arbeitsalltag. Aktuelle Praxisbeispiele und direkt umsetzbare Tipps helfen Dir, die Inhalte sofort im Betrieb anzuwenden.
Nach diesem Seminar bist Du in der Lage, Arbeitnehmerschutzgesetze gezielt anzuwenden, Beteiligungsrechte souverän wahrzunehmen und die Interessen der Beschäftigten rechtssicher zu vertreten. Du bist vorbereitet, um auf komplexere Situationen im Arbeitsrecht kompetent zu reagieren und Deine Arbeit als Interessenvertretung noch wirkungsvoller zu gestalten.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 31.08.2026 | 04.09.2026 | Fulda | Fulda Mitte | Hessen | AR2-26030 | Buchen | |
| 23.11.2026 | 27.11.2026 | Fulda | Fulda City | Hessen | AR2-26149 | Buchen | |
| 22.02.2027 | 26.02.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | AR2-27140 | Buchen | |
| 12.04.2027 | 16.04.2027 | Hamburg | Hamburg City | Hamburg | AR2-27155 | Buchen | |
| 07.06.2027 | 11.06.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | AR2-27141 | Buchen | |
| 23.08.2027 | 27.08.2027 | Berlin | Berlin City | Berlin | AR2-27156 | Buchen | |
| 11.10.2027 | 15.10.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | AR2-27142 | Buchen | |
| 06.12.2027 | 10.12.2027 | Mannheim | Mannheim City | Baden-Württemberg | AR2-27157 | Buchen | |
| 17.01.2028 | 21.01.2028 | Fulda | Fulda City | Hessen | AR2-28007 | Buchen |
Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?
Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.
Aufbauseminar
Wichtige Schutzrechte im Arbeitsrecht einhalten
Aufbauseminar
Auffrischung im Arbeitsrecht für erfahrene und langjährige Betriebsräte
Aufbauseminar
Fähigkeitsaufbau für erfahrene und langjährige Betriebsräte