Wichtige Schutzrechte im Arbeitsrecht einhalten
Dieses Seminar schließt die Grundlagenreihe im Arbeitsrecht ab und vertieft Dein Wissen über die zentralen Schutzrechte der Beschäftigten. Du lernst, wie Du als Interessenvertretung sicherstellst, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden, und wie Du diese Rechte im Betriebsalltag wirkungsvoll durchsetzt.
Du erfährst, wie Du als Ansprechpartner für Deine Kolleginnen und Kollegen agierst und gleichzeitig die Kommunikation mit dem Arbeitgeber professionell gestaltest. Praxisnahe Beispiele aus dem Arbeitsrecht zeigen Dir den rechtlichen Rahmen und veranschaulichen, wie Schutzrechte überprüft, angewendet und verteidigt werden können.
Nach Abschluss des Seminars bist Du in der Lage, wichtige Schutzrechte der Beschäftigten kompetent zu prüfen und durchzusetzen, rechtliche Vorgaben im Alltag sicher anzuwenden und die Interessen Deiner Kolleginnen und Kollegen effektiv zu vertreten. So legst Du den Grundstein für eine souveräne und rechtssichere Arbeit als Interessenvertretung.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 15.02.2027 | 19.02.2027 | Erfurt | Erfurt City | Thüringen | AR3-27143 | Buchen | |
| 28.06.2027 | 02.07.2027 | Erfurt | Erfurt City | Thüringen | AR3-27144 | Buchen | |
| 29.11.2027 | 03.12.2027 | Erfurt | Erfurt City | Thüringen | AR3-27145 | Buchen |
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