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AR3 Arbeitsrecht 3 für Betriebsräte

Wichtige Schutzrechte im Arbeitsrecht einhalten

Mit diesem Seminar schließt du die „Grundlagen“ im Arbeitsrecht erfolgreich ab. Beispiele helfen dir, die Einhaltung wichtiger Schutzrechte zu überprüfen und durchzusetzen. Als Betriebsratsmitglied bist du Ansprechpartner für den Arbeitgeber und der Arbeitskollegen. Im Seminar wird der weitere rechtliche Rahmen, anhand von praxisnahen Beispielen des Arbeitsrechts dargestellt.


Inhalte

  • Wichtiges Basiswissen zum Betriebsübergang
    • Folgen für Arbeitnehmer
    • Folgen für den Betriebsrat
  • Besondere Arbeitnehmerschutzvorschriften
  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Schutz von Schwerbehinderten im Betrieb
  • Leiharbeit und Werkvertrag
  • Leiharbeitnehmer
    • Einstellung
    • Beschäftigung
  • Arbeitnehmeransprüche aus:
    • Tarifvertrag
    • Betriebsvereinbarung
  • Tarifverträge und Geltungsbereich
  • Auswirkungen eines Tarifvertrags auf tariflose Betriebe
  • Wo wird was geregelt:
    • Tarifvertrag
    • Betriebsvereinbarung
  • Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen

Seminar inklusive

  • Bücher:
    • Betriebsübergang - § 613a BGB 
      (Laßmann, Rupp)
    • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 
      (Christiane Nollert-Borasio)
    • Leiharbeit - Ratgeber für Betriebsräte 
      (Jürgen Ulber)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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