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AR3 Arbeitsrecht 3 für Betriebsräte

Wichtige Schutzrechte im Arbeitsrecht einhalten

Mit diesem Seminar schließt du die „Grundlagen“ im Arbeitsrecht erfolgreich ab. Beispiele helfen dir, die Einhaltung wichtiger Schutzrechte zu überprüfen und durchzusetzen. Als Betriebsratsmitglied bist du Ansprechpartner für den Arbeitgeber und der Arbeitskollegen. Im Seminar wird der weitere rechtliche Rahmen, anhand von praxisnahen Beispielen des Arbeitsrechts dargestellt.


Inhalte

  • Wichtiges Basiswissen zum Betriebsübergang
  • Wann liegt ein Betriebsübergang vor?
  • Folgen für Arbeitnehmer und Betriebsrat
  • Besondere Arbeitnehmerschutzvorschriften
  • Diskriminierung verhindern: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • Wie sind Schwerbehinderte im Betrieb geschützt?
  • Leiharbeit und Werkvertrag
  • Beteiligung des Betriebsrats bei Einstellung und Beschäftigung von Leiharbeitnehmern
  • Arbeitnehmeransprüche aus Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
  • Was ist ein Tarifvertrag und für wen gilt er?
  • Auswirkungen eines Tarifvertrags auf tariflose Betriebe
  • Wo wird was geregelt: Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?
  • Vorbereitung und Teilnahme an einer Gerichtsverhandlung
  • Aktuelle arbeitsgerichtliche Entscheidungen

Seminar inklusive

  • Besuch beim Arbeitsgericht
  • Bücher:
    • Betriebsübergang - § 613a BGB 
      (Laßmann, Rupp)
    • Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) 
      (Christiane Nollert-Borasio)
    • Leiharbeit - Ratgeber für Betriebsräte 
      (Jürgen Ulber)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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