Kompaktausbildung in einer Woche incl. Prüfung und Fachbücher
Die Seminarreihe vermittelt Dir einen praxisorientierten Überblick über die Beteiligungsrechte des Betriebsrats zu allen Fragen des betrieblichen Datenschutzes und zur Wahrnehmung der Mitarbeiterinteressen. Du lernst neben den Standardproblematiken, die in nahezu jedem Betrieb vorkommen, diejenigen Aspekte dieses anspruchsvollen Themenfeldes kennen, die es Dir ermöglichen, Sachverhalte eigenständig beurteilen und Handlungsoptionen entwickeln zu können.
Du lernst vertieft die aktuellen Entwicklungen der rechtlichen Rahmenbedingungen einerseits und der technischen Neuerungen andererseits kennen. Du erfährst, welche Systeme in der Praxis Schwierigkeiten bereiten und wie – auch in Zusammenarbeit mit dem betrieblichen Datenschutzbeauftragten – ein wirksamer Schutz bis hin zu einer Betriebsvereinbarung gestaltet werden kann.
Dein Vorteil
Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes, der Datenerfassung und Datenverarbeitung
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb - Die Betriebsvereinbarung als bester Schutz vor Überwachung
Das Datenschutzkonzept des Betriebsrats im Betriebsratsbüro und Pflichten im Zusammenhang mit dem Datenschutz
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Auf Wunsch Prüfung incl. Bescheinigung 125,00 € zzgl. MwSt
Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
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