school.dynamic GmbH

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement 1

5-Tages-Seminar

Rechtliche Grundlagen zur gesetzlichen Verpflichtung des Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Ist ein Mitarbeiter länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt krank, muss der Arbeitgeber ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchführen. Ziel ist es, den Erkrankten Schritt für Schritt wieder ins Arbeitsleben einzubinden. Eigentlich eine gute Idee, doch es hakt an manchen Stellen: Die Betroffenen sehen das BEM bisweilen als Nachteil, und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats hat Grenzen.

Dieses Seminar verhilft interessierten Betriebsräten oder Schwerbehindertenvertretern zu einer systematischen Herangehensweise im Thema BEM: Wie wird aus gesetzlichen Bestimmungen echter Schutz der Kollegen und Kolleginnen und ihrer Gesundheit?

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement 1

Inhalte

  • BEM: Begriff, Definition und Ziele
  • Gesetzliche Regelung
  • Gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber
  • Beteiligte am BEM
  • Beteiligungsmöglichkeiten des Betriebsrats
  • Entwicklung eines Konzeptes
  • Mitbestimmungsrechte durch das BetrVG
  • Durchführung eines BEM
  • Möglichkeiten der Einführung des BEM
  • Betriebsvereinbarungen zum BEM
  • Ablauf eines BEM
  • Rechtsfolgen bei Nichteinführung
  • Fallspezifisches Management

Seminar inklusive

  • Buch: BEM - Betriebliches Eingliederungsmanagement
    (Britschgi)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Termine

Für mehr Infos Liste schieben
Seminarnummer Ort Von Bis Plätze Buchung
BE1-25080 Fulda 21.07.2025 25.07.2025 Buchen

Ihr möchtet dieses Seminar als individuelles Gremienseminar?

Jetzt individuelles Gremienseminar anfragen.

Ergänzende Seminare

Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?

Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.

Aufbauseminar

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement 2

Weitere Handlungsmöglichkeiten des BR beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

5-Tages-Seminar

Einsteigerseminar

Arbeits- und Gesundheitsschutz 1 - Grundlagen

Sichere und gesunde Arbeit: Das kann der Betriebsrat tun!

5-Tages-Seminar

Betriebsratsseminar

Mobbing & Psychosozialer Stress

Ursachen, Folgen sowie Interventions- und Präventionsstrategien - aktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz

5-Tages-Seminar

Zurück zur Übersicht

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit einsehen und ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, erklären Sie sich einverstanden, dass wir alle Cookies setzen.

Hier können Sie auswählen, welche Arten von Cookies Sie akzeptieren möchten.

Indem Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen gewählten Cookies setzen.

Notwendige Cookies stellen sicher, dass unsere Website reibungslos funktioniert. Deshalb können Sie diese Cookies leider nicht abwählen. Keine Angst: notwendige Cookies senden keine Daten an Drittanbieter.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert