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Diskussions- und Redekompetenz 2

5-Tages-Seminar

Wirksame Kommunikation und Gesprächsführung im Alltag der Interssenvertretung

Dieses Seminar baut auf den Grundlagen des ersten Moduls Diskussions- und Redekompetenz 1 auf und richtet sich an Teilnehmer*innen, die ihre Fähigkeiten in Rede- und Gesprächstechniken weiter vertiefen möchten. Um als gewählte Interessenvertretung wirklich etwas bewegen zu können, ist praxisnahes Wissen in Kommunikation und Gesprächsführung entscheidend.

Du steigst ein in fortgeschrittene Techniken, um Deine persönliche Überzeugungskraft zu erhöhen und Gespräche gezielt zu steuern. Durch praxisnahe Übungen und Videoaufzeichnungen kannst Du Deine Fortschritte direkt erkennen, reflektieren und optimieren. Du lernst, wie Du Redetechniken gezielt einsetzt, um Ziele, Projekte und Vorhaben innerhalb der Betriebsratsarbeit erfolgreich umzusetzen.

Nach Abschluss dieses fortführenden Seminars bist Du in der Lage, Diskussionen souverän zu führen, Standpunkte überzeugend zu vertreten und die Interessen der Beschäftigten wirkungsvoll durchzusetzen – sei es in Gremien, bei Betriebsversammlungen oder in Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Diskussions- und Redekompetenz 2

Inhalte

  • Gesprächsführung im Betriebsalltag
  • Kommunikation im Gremium
  • Gespräche mit Vorgesetzten
  • souveräne Gesprächsführung
    • Ziele
    • Botschaften klar formulieren
    • Redebeiträge vorbereiten
    • Wirkung der eigenen Worte
    • Sprache gezielt nutzen
  • Provokationen erkennen
    • konstruktiv reagieren
    • die Wirkung von Argumenten
    • Unterbrechungen und Störungen
    • Souverän bleiben
  • prägnant auf Fragen antworten
    • Stehgreifreden sicher halten
    • Spontan auf Themen reagieren
  • Redebeiträge zu besonderen Anlässen
    • Informationen vermitteln
    • Mitarbeiter aktiv einbeziehen
  • Diskussionen moderieren und lenken
    • den „roten Faden“ behalten
    • Dialogorientiert kommunizieren 

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen

Hinweise

  • Dieses Seminar ist geeignet für Teilnehmer, die bereits Vorkenntnisse haben.
     
  • Ein vorheriger Besuch des Seminars: Diskussions- und Redekompetenz 1 wird empfohlen.

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

Personalräte
haben nach § 46 Abs. 6 BPersVG und den entspr. landesgesetzlichen Vorschriften Anspruch darauf, dass seine Mitglieder zur Teilnahme an Schulungen unter Fortzahlung der Dienstbezüge freigestellt werden, wenn die Schulung für die Personalratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt. In Grundschulungen werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt für Personalratsmitglieder, die noch keine ausreichenden Kenntnisse des geltenden Personalvertretungsrechts besitzen, damit das Personalratsmitglied seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben kann. Einen Anspruch auf eine Grundschulung haben – ohne dass es der Darlegung der Erforderlichkeit bedarf (BVerwG 25. 6. 1992, ZfPR 1992, 168) – alle erstmals gewählten Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung, u.U. auch Personalratsmitglieder, die nach langer Zeit wieder in den Personalrat einrücken. An Spezialschulungen darf – abhängig von der Größe der Dienststelle sowie Art und Umfang der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten – regelmäßig nur ein einziges Personalratsmitglied/mehrere einzelne Personalratsmitglieder teilnehmen (BVerwG 11. 7. 2006, ZfPR online 11/2006, S. 2) und zwar dasjenige/ diejenigen, das/die mit dem in der Schulung vermittelten Fachgebiet entweder gegenwärtig oder in naher Zukunft befasst ist/sind bzw. befasst sein wird/werden. Für Spezialschulungen muss also stets ein aktueller Bedarf des konkreten Personalratsmitglieds im Hinblick auf die Wahrnehmung seiner besonderen Aufgaben im Personalrat dargelegt werden.

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Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
06.09.2027 10.09.2027 Fulda Fulda City BR6b-27109 Buchen
29.11.2027 03.12.2027 Neumünster Landhotel Möllhagen BR6b-27060 Buchen

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