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Kommunikation und Verhandlungsführung

5-Tages-Seminar

Erfolgreiche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber - respektvolle Kommunikation auf Augenhöhe

Als Interessenvertretung trägst Du Verantwortung dafür, die Belange der Beschäftigten aktiv zu vertreten. Ein zentraler Bestandteil dieser Arbeit sind Verhandlungen – sei es mit dem Arbeitgeber, in der Einigungsstelle oder innerhalb des Betriebsratsgremiums. Konstruktiv mit Meinungsverschiedenheiten umzugehen und dabei zu verbindlichen Lösungen zu gelangen, ist das Ziel jeder Verhandlung.

In diesem Seminar lernst Du, wie Du Verhandlungen professionell vorbereitest, Dein Anliegen klar und überzeugend darstellst und auch in schwierigen Gesprächen standfest bleibst. Du übst, wie Du sowohl innerhalb des Gremiums Abstimmungen triffst als auch gemeinsam mit dem Arbeitgeber sichtbare Ergebnisse erzielst, die die Interessen der Beschäftigten stärken. Interessenvertretung und Arbeitgeber sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen, um strittige Fragen zu diskutieren und um zu verhandeln. Konstruktiv mit Meinungsverschiedenheiten umgehen und zu guten Lösungen zu kommen ist das Ziel.

Anhand praxisnaher Beispiele und Rollenspiele erfährst Du, wie man Verhandlungsgespräche strukturiert, Prioritäten setzt und taktisch klug vorgeht. So wirst Du in die Lage versetzt, die täglichen Herausforderungen der Arbeit in der Interessenvertretung souverän zu meistern und Deine Position als kompetenter Verhandlungspartner zu festigen.

Kommunikation und Verhandlungsführung

Inhalte

  • Vorbereiten des Gesprächs
  • Zielsetzung
  • Fragetechniken
  • Gute Argumente finden
  • Verhandlungstechniken
  • Spielregeln in der Verhandlungsdelegation
  • Den roten Faden finden und behalten
  • Ruhe bewahren
  • Richtig formulieren
  • Umgang mit schwierigen Situationen
  • Die Auseinandersetzung
    • faire Methoden
    • unfaire Methoden
  • Gesprächsnachbereitung
  • Monatsgespräch der IV

Seminar inklusive

  • Buch: Der Kommunikationstrainer (Fricke)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

  • Dieses Seminar ist ein Einsteigerseminar und geeignet für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse.

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

Personalräte
haben nach § 46 Abs. 6 BPersVG und den entspr. landesgesetzlichen Vorschriften Anspruch darauf, dass seine Mitglieder zur Teilnahme an Schulungen unter Fortzahlung der Dienstbezüge freigestellt werden, wenn die Schulung für die Personalratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt. In Grundschulungen werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt für Personalratsmitglieder, die noch keine ausreichenden Kenntnisse des geltenden Personalvertretungsrechts besitzen, damit das Personalratsmitglied seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben kann. Einen Anspruch auf eine Grundschulung haben – ohne dass es der Darlegung der Erforderlichkeit bedarf (BVerwG 25. 6. 1992, ZfPR 1992, 168) – alle erstmals gewählten Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung, u.U. auch Personalratsmitglieder, die nach langer Zeit wieder in den Personalrat einrücken. An Spezialschulungen darf – abhängig von der Größe der Dienststelle sowie Art und Umfang der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten – regelmäßig nur ein einziges Personalratsmitglied/mehrere einzelne Personalratsmitglieder teilnehmen (BVerwG 11. 7. 2006, ZfPR online 11/2006, S. 2) und zwar dasjenige/ diejenigen, das/die mit dem in der Schulung vermittelten Fachgebiet entweder gegenwärtig oder in naher Zukunft befasst ist/sind bzw. befasst sein wird/werden. Für Spezialschulungen muss also stets ein aktueller Bedarf des konkreten Personalratsmitglieds im Hinblick auf die Wahrnehmung seiner besonderen Aufgaben im Personalrat dargelegt werden.

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Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
20.07.2026 24.07.2026 Fulda Badehof BR5a-26031 Buchen
30.11.2026 04.12.2026 Neumünster Landhotel Möllhagen BR5a-26118 Buchen
07.06.2027 11.06.2027 Fulda Fulda City BR5a-27106 Buchen
18.10.2027 22.10.2027 Paderborn Aspethera BR5a-27107 Buchen

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