school.dynamic GmbH

Diskussions- und Redekompetenz 1

5-Tages-Seminar

Reden halten auf der Betriebsversammlung und im BR Alltag

Der Betriebsrat berichtet als Arbeitnehmervertreter auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen vor der Belegschaft. Spricht in Ausschüssen, in Sitzungen. Er gibt Informationen weiter und soll Interessen vertreten. Um diese Aufgaben sachgerecht wahrnehmen zu können, werden grundlegende Techniken vermittelt. Wir zeichnen mehrfach mit Video auf und werten aus, Fortschritte werden sichtbar. Verhandlungsergebnisse und Ergebnisse der Betriebsratsarbeit überhaupt werden wirkungsvoll weitervermittelt und präsentiert.

Diskussions- und Redekompetenz 1

Inhalte

  • sinnvolles Vortragen von Texten
  • frei Sprechen und selbstbewusst Auftreten
  • nach Stichworten reden
  • Arbeitstechniken
  • Gliederung und Aufbau einer Rede
  • den „roten Faden“ behalten
  • Redehemmungen reduzieren
  • richtig argumentieren
  • die Rede ist ein Dialog

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Termine

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Seminarnummer Ort Von Bis Plätze Buchung
BR6a-25075 Fulda 19.05.2025 23.05.2025 Buchen
BR6a-25089 Fulda 10.11.2025 14.11.2025 Buchen
BR6a-26032 Fulda 07.09.2026 11.09.2026 Buchen

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