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BR Ersatzmitglieder im Gremium 3

5-Tages-Seminar

Mitwirkung und Mitbestimmung für BR Nachrücker Teil 3

Auch als Ersatzmitglied des Betriebsrats hast Du gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG Anspruch auf Schulungen, die notwendig sind, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen. Dieses Seminar baut auf Deinen bisherigen Kenntnissen im Betriebsverfassungsrecht auf und vertieft insbesondere die Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.

Du lernst, wie der Betriebsrat nicht nur reagiert, sondern auch proaktiv tätig wird, um die Interessen der Beschäftigten zu wahren. Dies umfasst die Möglichkeit, Betriebsvereinbarungen durchzusetzen – im Einzelfall sogar mit Nachdruck – und sozial relevante Entscheidungen im Betrieb aktiv zu gestalten.

Anhand praxisnaher Beispiele und Übungen erfährst Du, wie soziale Mitbestimmung funktioniert, welche Handlungsmöglichkeiten Dir als Ersatzmitglied offenstehen und wie Du Betriebsvereinbarungen erfolgreich vorbereitest und begleitest.

Nach Abschluss des Seminars bist Du in der Lage, soziale Angelegenheiten kompetent zu beurteilen, die Interessen der Belegschaft wirkungsvoll zu vertreten und die Betriebsratsarbeit in diesem Bereich aktiv zu unterstützen.

BR Ersatzmitglieder im Gremium 3

Inhalte

  • soziale Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG
  • Gesetz und Tarifvertrag
  • Grenzen der Mitbestimmung
  • Tarifvorbehalt
  • Ordnung des Betriebes
  • Verhalten der Arbeitnehmer
  • Arbeitszeit und Überstunden
  • Urlaubsplanung
  • Schutz vor technischer Überwachung
  • Strategien zu Erstellung einer BV
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Unterschied zwischen:
    • freiwillige Betriebsvereinbarung
    • erzwingbare Betriebsvereinbarung
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Einigungsstellenverfahren

Seminar inklusive

  • Handbuch: Betriebsvereinbarungen (Bachner, Heilmann)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

Dieses Seminar ist geeignet für Teilnehmer, die keine Vorkenntnisse im Betriebsverfassungs- oder Arbeitsrecht haben.

Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Schulungsanspruch

Ersatzmitglieder im Betriebsrat
Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist. Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.
BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83

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15.06.2026 19.06.2026 Fulda Fulda Mitte EM3-26027 Buchen
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14.12.2026 18.12.2026 Frankfurt Achat Frankfurt Maintal EM3-26131 Buchen
14.12.2026 18.12.2026 Leipzig Loginn Leipzig EM3-26114 Buchen
25.01.2027 29.01.2027 Fulda Fulda Mitte EM3-27134 Buchen
01.03.2027 05.03.2027 Neumünster Landhotel Möllhagen EM3-27158 Buchen

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