
BR Ersatzmitglieder im Gremium 3
Mitwirkung und Mitbestimmung für BR Nachrücker Teil 3
Auch ein Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist.
Mit diesem Seminar wird dein Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht erweitert. Anhand praxisnaher Beispiele bekommst du einen Überblick über die betriebliche Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten.
Inhalte
- soziale Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG
- Gesetz und Tarifvertrag als Grenzen der Mitbestimmung
- Ordnung des Betriebes und Verhalten der Arbeitnehmer
- Arbeitszeit und Überstunden
- Urlaubsplanung
- Sozialeinrichtungen
- Schutz vor technischer Überwachung der Mitarbeiter
- Strategien zu Erstellung von Betriebsvereinbarungen
- Abschluss von Betriebsvereinbarungen
- Unterschied zwischen freiwilliger und erzwingbarer Betriebsvereinbarung
- Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Einigungsstellenverfahren
- Übungen und Fallbeispiele
- Besuch des Arbeitsgerichts
Seminar inklusive
- Besuch beim Arbeitsgericht
- Handbuch: Betriebsvereinbarungen (Bachner, Heilmann)
- Seminarunterlagen
Hinweise
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Corona Info
- Wir verteilen vor dem Seminarbeginn
- Corona Schnelltest
- Mund- und Nasenschutz
- Desinfektionsmittel
- Der Besuch des Arbeitsgerichtes kann ggf. entfallen
Seminaranspruch
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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