
BR Ersatzmitglieder im Gremium 1
Mitwirkung und Mitbestimmung für BR Nachrücker Teil 1
Auch ein Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist.
In diesem Seminar kannst du als Ersatzmitglied im Betriebsrat ohne Vorkenntnisse eine Übersicht, über die Rechte und Pflichten entsprechend deines Amtes erwerben. Anhand praxisnaher Beispiele bekommst du einen Überblick über die Geschäftsführung des Betriebsrats. Das Seminar erleichtert den Einstieg in die Arbeit als Interessenvertreter.
Inhalte
- Ersatzmitglied: Was nun?
- Wichtige Kernbegriffe im Betriebsverfassungsgesetz
- Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
- Grundlagen der Betriebsratsarbeit
- Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat
- Rechte und Pflichten des Ersatzmitgliedes nach dem Betriebsverfassungsgesetz
- Betriebsratsbüro, Betriebsratssitzung und Beschlussfassung
- Rechtliche Situation während des Vertretungsfalls
- Freistellung der Ersatzmitglieder für BR Arbeit
- Abmeldung beim Vorgesetzten
- Schulungsanspruch der Ersatzmitglieder
- Vorgehensweise des Betriebsrats bei der Lösung betrieblicher Konflikte
- Besuch des Arbeitsgerichts
Seminar inklusive
- Besuch beim Arbeitsgericht
- Buch: Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar mit Wahlordnung
(Klebe, Ratayczak, Heilmann, Spoo) - Seminarunterlagen
Hinweise
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Seminaranspruch
Seminare für Ersatzmitglieder im Betriebsrat gemäß § 37.6 BetrVG
Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist.
Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.
BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83
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