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BR Ersatzmitglieder im Gremium 1

5-Tages-Seminar

Mitwirkung und Mitbestimmung für BR Nachrücker Teil 1

Auch Ersatzmitglieder des Betriebsrats haben wichtige Aufgaben. Gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG kannst Du als Nachrücker zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn die dort vermittelten Kenntnisse notwendig sind, um die Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats sicherzustellen. Dieses Seminar bietet Dir als Ersatzmitglied einen kompakten Einstieg in die Arbeit des Betriebsrats, auch ohne Vorkenntnisse.

Du erhältst eine praxisnahe Übersicht über Deine Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten als Nachrücker. Anhand von Gesetzestexten, praxisnahen Beispielen und Übungen lernst Du die zentralen Rechtsgrundlagen kennen und entwickelst die Fähigkeiten, Aufgaben und Vorhaben im Betriebsrat eigenständig umzusetzen.

Nach Abschluss des Seminars bist Du in der Lage, die gesetzlichen Bestimmungen nicht nur zu verstehen, sondern sie auch praktisch anzuwenden. So kannst Du die Arbeit des Betriebsrats aktiv unterstützen, effektiv mitwirken und die Interessen der Beschäftigten kompetent vertreten – auch als Ersatzmitglied.

BR Ersatzmitglieder im Gremium 1

Inhalte

  • Ersatzmitglied: Was nun?
  • Wichtige Kernbegriffe im BetrVG
  • Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
  • Grundlagen der Betriebsratsarbeit
  • Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat
  • Rechte und Pflichten des BR gem. § 80 BetrVG
  • Betriebsratsbüro und Sachmittel
  • Betriebsratssitzung und Beschlussfassung
  • Lösung betrieblicher Konflikte
  • Arbeitsbefreiung und Freistellung
  • Schulung des BR nach § 37 Abs.6 BetrVG
  • Organisation und Geschäftsführung im BR
  • Geschäftsordnung und Sprechstunden
  • Kosten und Sachaufwand des BR

Seminar inklusive

  • Buch: Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar
    mit Wahlordnung (Klebe, Ratayczak, Heilmann, Spoo)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

  • Dieses Seminar ist geeignet für Teilnehmer, die keine Vorkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben.
     
  • Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht* richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Schulungsanspruch

Ersatzmitglieder im Betriebsrat
Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist. Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.
BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83

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