Alles klar für den Start: Die Rechte und Pflichten der JAV
Du bist neu in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt worden? Dann gibt es jetzt noch viele Fragen, auf die Du gerne eine Antwort hättest.
Auf all diese und noch viele weitere Fragen können wir Dir eine Antwort geben. Wer mitreden will muss Bescheid wissen! Dann macht die Arbeit als JAV auch richtig Spaß!
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!
Seminare für JAV gemäß § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37.6 BetrVG
JAV-Mitglieder
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit der JAV erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare.
Ersatzmitglieder
der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.
Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?
Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.
Grundseminar
Beteiligung des Betriebsrats bei personellen Angelegenheiten
Grundseminar
Beteiligung des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten
Grundseminar
Beteiligung des Betriebsrats bei betrieblichen Veränderungsprozessen
Aufbauseminar
Fähigkeitsaufbau für erfahrene und langjährige Betriebsräte