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JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung 1

5-Tages-Seminar

Alles klar für den Start: Die Rechte und Pflichten der JAV

Du bist neu in die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) gewählt worden und möchtest sicher starten? In diesem Seminar bekommst Du alle wichtigen Informationen, die Du für Deine Arbeit als JAV brauchst. Du lernst die zentralen Rechte und Pflichten kennen, erfährst, was Du darfst und was nicht, und wie Du Deine Aufgaben strukturiert und effektiv wahrnehmen kannst.

Du bekommst praxisnahe Antworten auf Fragen wie:

  • Was sind meine konkreten Aufgaben als JAV?
  • Welche Grenzen habe ich und welche Handlungsspielräume stehen mir zur Verfügung?
  • Mit wem kann ich erfolgreich zusammenarbeiten, intern wie extern?
  • Wie setze ich Projekte strukturiert und zielgerichtet um?

Nach Abschluss des Seminars bist Du sicher in Deinen Aufgaben als JAV, kannst Deine Rechte gezielt wahrnehmen, Entscheidungen der Interessenvertretung mitgestalten und die Interessen der Auszubildenden wirksam vertreten. So wird Deine Arbeit nicht nur kompetent, sondern auch motivierend und erfolgreich.

JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung 1

Inhalte

  • JAV – gewählt - Was nun?
  • Wichtige Kernbegriffe im BetrVG
  • Umgang mit Gesetzen und Kommentaren
  • Grundlagen der JAV-Arbeit
  • Zusammenarbeit mit Arbeitgeber und BR 
  • Rechte und Pflichten der JAV § 70 BetrVG
  • JAV-Sitzung und Beschlussfassung 
  • Lösung betrieblicher Konflikte 
  • Arbeitsbefreiung und Freistellung
  • Schulung des BR nach § 37 Abs.6 BetrVG
  • Organisation und Geschäftsführung in der JAV
  • Geschäftsordnung und Sprechstunden
  • Kosten und Sachaufwand der JAV

Seminar inklusive

  • Bücher:
    • Betriebsverfassungsgesetz Basiskommentar
      mit Wahlordnung (Klebe, Ratayczak, Heilmann,Spoo)
    • Die Jugend- und Auszubildendenvertretung
      (Splanemann)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

  • Für die Teilnahme an diesem Seminar werden keine Vorkenntnisse benötigt.
  • Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht* richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Schulungsanspruch

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

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Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
26.05.2026 29.05.2026 Neumünster Landhotel Möllhagen JA1-26013 Buchen
06.07.2026 10.07.2026 Fulda Fulda Mitte JA1-26029 Buchen
13.07.2026 17.07.2026 Bad Dürkheim Achat Bad Dürkheim JA1-26014 Buchen
03.08.2026 07.08.2026 Hagen Campushotel JA1-26016 Buchen
10.08.2026 14.08.2026 Fulda Fulda Mitte JA1-26017 Buchen
17.08.2026 21.08.2026 Neumünster Landhotel Möllhagen JA1-26018 Buchen
24.08.2026 28.08.2026 Fulda Fulda Mitte JA1-26019 Buchen
31.08.2026 04.09.2026 Bremen Pentahotel Bremen JA1-26022 Buchen
14.09.2026 18.09.2026 Frankfurt Achat Frankfurt Maintal JA1-26126 Buchen

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