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BR6 Betriebsverfassungsrecht 6b

5-Tages-Seminar

Diskussions- und Redekompetenz 2 - wirksame Kommunikation und Gesprächsführung im BR Alltag

Um als gewählter Interessenvertreter etwas bewegen zu können, brauchet Ihr von Anfang an grundlegendes praktisches Wissen in Sachen Kommunikation und Gesprächsführung. Dieses Seminar hilft Euch, die persönliche Überzeugungskraft zu steigern und wirksame Rede- und Gesprächstechniken erfolgreich in die Praxis umzusetzen.

Durch gezielte Übungen im Training mit Videoaufzeichnungen, lernt und erkennt ihr, das durch sinnvolles einsetzen der Redetechniken Ziele und geplante Projekte in der Betriebsratsarbeit erfolgreich umgesetzt werden können.

BR6 Betriebsverfassungsrecht 6b

Inhalte

  • Wirksame Gesprächsführung
    • In Sitzungen des Betriebsrats (§ 30 BetrVG)
    • Gesprächen mit dem Arbeitgeber (§ 74 BetrVG)
  • Ziele und Botschaft in der Rede
  • Die Rede als Provokation
  • Die Wirkung der Rede
  • Umgang mit Störungen während der Rede
  • Stehgreifrede
  • Die Rede zum Anlass
  • Die Betriebsversammlung

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

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