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BR7 Betriebsverfassungsrecht 7b

5-Tages-Seminar

Öffentlichkeitsarbeit & Techniken 2 - Über die BR-Arbeit informieren und Transparenz und Vertrauen schaffen

In einer Zeit, in der Kommunikation und Transparenz innerhalb der Arbeitswelt immer wichtiger werden, ist es entscheidend, dass Betriebsräte effektiv über ihre Erfolge und Herausforderungen informieren können. Dieses Seminar bietet euch die Möglichkeit, eure Kompetenzen in diesem Bereich zu erweitern und zu lernen, wie ihr Vertrauen und Transparenz in eurer Arbeit schaffen könnt.

Daher spricht dieses Seminar überwiegend die Teilnehmer aus Modul eins an, ist jedoch auch für Neu- und Quereinsteiger offen und geeignet.

BR7 Betriebsverfassungsrecht 7b

Inhalte

  • Auswertungen der Erfahrungen
  • erreichten Ergebnisse
    • Analyse
    • Aufbereitung
    • Einordnung
  • Rechtliche Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit
    • Presserecht
    • Quellenkunde
    • Versammlungsrecht
    • Recht am eigenen Bild
  • Öffentlichkeitsarbeit
    • betriebsintern
    • betriebsübergreifend
  • Öffentlichkeitsarbeit im Perspektivwechsel
  • Interessen der Beschäftigten
  • Neue Wege der Öffentlichkeitsarbeit
  • Die Integration der Tätigkeit des BR in das Kollektiv
  • wirksame Ich war Kampagnen
    • Aufbau
    • Struktur

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

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Ergänzende Seminare

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