Öffentlichkeitsarbeit & Techniken 2 - Kommunikation offen, klar und nachvollziehbar gestalten
In einer Zeit, in der Kommunikation und Transparenz am Arbeitsplatz immer wichtiger werden, ist es entscheidend, dass Du als Interessenvertretung Erfolge und Herausforderungen effektiv vermitteln kannst. Dieses fortführende Seminar baut auf den Grundlagen aus dem ersten Modul Öffentlichkeitsarbeit & Techniken 1 auf und bietet Dir die Möglichkeit, Deine Kompetenzen in diesem Bereich weiter auszubauen.
Du lernst, wie Du Vertrauen und Transparenz in Deiner Arbeit schaffst und kontinuierliche Öffentlichkeitsarbeit professionell gestaltest. Darüber hinaus erhältst Du Impulse, um bestehende Medien weiterzuentwickeln, Neues auszuprobieren und das Erscheinungsbild Eures Gremiums zu verbessern. Bringe Deine eigenen Konzepte und Publikationen mit und nutze den Experten-Check, um Deine Strategien zu optimieren.
Nach Abschluss dieses fortführenden Seminars bist Du in der Lage, Informationen zielgerichtet, verständlich und überzeugend weiterzugeben, die Belegschaft aktiv einzubinden und die Außenwirkung Eures Gremiums nachhaltig zu stärken.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?
Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.
Betriebsratsseminar
Professionell vorbereiten – überlegt durchführen – überzeugend Reden
Einsteigerseminar
Reden halten auf der Betriebsversammlung und im Alltag der Interessenvertretung
Aufbauseminar
Wirksame Kommunikation und Gesprächsführung im Alltag der Interssenvertretung