Öffentlichkeitsarbeit & Techniken 1 - Tue Gutes und sprich darüber – die Belegschaft will informiert werden
In diesem Grundlagenseminar lernst Du, wie Du interne Öffentlichkeitsarbeit gezielt und wirkungsvoll einsetzt, um die Belegschaft über die Arbeit der Interessenvertretung zu informieren. Eine offene und transparente Kommunikation mit Arbeitgeber und Kolleginnen und Kollegen kann Konflikte vorbeugen, Verständnis schaffen und Vertrauen stärken.
Du erfährst, wie Du Erfolge, Projekte und Entscheidungen der Interessenvertretung klar, nachvollziehbar und ansprechend präsentierst. Praxisnahe Tipps und konkrete Umsetzungsideen helfen Dir, die Kommunikation direkt im Arbeitsalltag umzusetzen. So stellst Du sicher, dass die Arbeit des Gremiums sichtbar wird und die Mitarbeitenden die Interessenvertretung als kompetenten Ansprechpartner wahrnehmen.
Dieses Seminar richtet sich besonders an Mitglieder von Betriebs- und Personalräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen, die ihre Kommunikationsfähigkeiten erweitern und ihre Öffentlichkeitsarbeit professionell gestalten wollen.
Nach Abschluss des Seminars bist Du in der Lage, Informationen wirksam zu vermitteln, Projekte und Erfolge transparent darzustellen und die Zusammenarbeit mit der Belegschaft aktiv zu fördern. Du legst damit die Grundlage für eine kontinuierliche, glaubwürdige und überzeugende Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 30.11.2026 | 04.12.2026 | Fulda | Fulda City | Hessen | BR7a-26033 | Buchen | |
| 31.05.2027 | 04.06.2027 | Neubrandenburg | Badehaus am See | Mecklenburg-V. | BR7a-27045 | Buchen | |
| 16.08.2027 | 20.08.2027 | Fulda | Fulda City | Hessen | BR7a-27110 | Buchen |
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