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BR Wahlvorstandsschulung

2 Tages-Seminar
Wer Wahlanfechtungen vermeiden will, muss gut informiert sein

Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich "neue" sowie auch "geübte" Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Deshalb bieten wir - auf die drei Wahlverfahren abgestimmt - Wahlvorstandsschulungen an.

Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Deshalb wird in dieser Schulung den Wahlvorstandsmitgliedern, das vereinfachte (verkürzte) und das normale Wahlverfahren vorgestellt. Im Mittelpunkt steht die neue Wahlordnung zur Betriebsratswahl. Sie ist seit dem 15.10.2021 in Kraft. Damit werden die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz bewirkten Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz auch in der Wahlordnung umgesetzt.


Inhalte

  • Aufgaben und Bestellung des Wahlvorstands
  • Zeitpunkt und Ablauf der Wahl
  • Festlegung einer Uhrzeit für fristgebundene Erklärungen
  • Sitzungen des Wahlvorstands durchführbar mittels
    • Videokonferenz
    • Telefonkonferenz
  • Betriebsteile zuordnen
  • Wer darf wählen – wer kann kandidieren?
  • Größe des Betriebsrats
  • Mindestsitze für das Geschlecht in der Minderheit
  • Wählerliste und Wahlausschreiben
  • Prüfung der Wahlvorschläge
  • Personen- oder Listenwahl?
  • Briefwahl
  • Vorbereitung des Wahltags
  • Stimmabgabe im Wahllokal
  • Abschaffung der Wahlumschläge bei Präsenzwahlen
  • Öffentliche Stimmauszählung und Sitzvergabe
  • Wahlergebnis und konstituierende BR-Sitzung
  • Kosten der Wahl
  • Besonderer Kündigungsschutz
  • Wahlanfechtung

Seminar inklusive

  • Formularmappe mit allen Formularen und Aushängen
  • Handlungsanleitung „Betriebsratswahl 2026“ für Wahlvorstände und Betriebsräte
  • BUND Verlags Software „Betriebsratswahl 2026“ 
    Wahlsoftware und alle Unterlagen für jedes Gremium zum mitnehmen.

Hinweise

  • Dieses Seminar wird mit begrenzten Teilnehmerzahlen durchgeführt, so das eine individuelle Betreuung gewährleistet ist.
  • Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, Mitglieder des Wahlvorstandes

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
 

Wahlvorstände
Nach § 20 Absatz 3 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Wahl. Hierzu gehören insbesondere die Kosten einer Schulung der Mitglieder des Wahlvorstands (grundlegend dazu bereits BAG v. 05.03.1974 - 1 AZR 50/73). Um die Betriebsratswahl ordnungsgemäß durchführen zu können, benötigt der Wahlvorstand umfassende und fundierte Kenntnisse der Wahlvorschriften. Wird gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen, kann die Wahl beim Arbeitsgericht angefochten werden. Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Wahl fest, dann bedeutet das für den Arbeitgeber erneute Kosten, wenn die Wahl wiederholt wird – ein überzeugendes Argument für die Teilnahme an unseren Schulungen. Sämtliche Kosten dieser Schulungen trägt der Arbeitgeber nach § 20 Absatz 3 BetrVG.

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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