2 Tages-Seminar
Wer Wahlanfechtungen vermeiden will, muss gut informiert sein
Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich "neue" sowie auch "geübte" Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln. Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Deshalb bieten wir - auf die drei Wahlverfahren abgestimmt - Wahlvorstandsschulungen an.
Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. Deshalb wird in dieser Schulung den Wahlvorstandsmitgliedern, das vereinfachte (verkürzte) und das normale Wahlverfahren vorgestellt. Im Mittelpunkt steht die neue Wahlordnung zur Betriebsratswahl. Damit werden die durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz bewirkten Änderungen im Betriebsverfassungsgesetz auch in der Wahlordnung umgesetzt.
Seminare für Betriebsräte, Mitglieder des Wahlvorstandes
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Wahlvorstände
Nach § 20 Absatz 3 BetrVG trägt der Arbeitgeber die Kosten der Wahl. Hierzu gehören insbesondere die Kosten einer Schulung der Mitglieder des Wahlvorstands (grundlegend dazu bereits BAG v. 05.03.1974 - 1 AZR 50/73). Um die Betriebsratswahl ordnungsgemäß durchführen zu können, benötigt der Wahlvorstand umfassende und fundierte Kenntnisse der Wahlvorschriften. Wird gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen, kann die Wahl beim Arbeitsgericht angefochten werden. Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Wahl fest, dann bedeutet das für den Arbeitgeber erneute Kosten, wenn die Wahl wiederholt wird – ein überzeugendes Argument für die Teilnahme an unseren Schulungen. Sämtliche Kosten dieser Schulungen trägt der Arbeitgeber nach § 20 Absatz 3 BetrVG.
Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.