
BR6 Betriebsverfassungsrecht 6a
Kommunikations- und Verhandlungsführung mit dem Arbeitgeber - Betriebsvereinbarungen erfolgreich verhandeln
Betriebsrat und Arbeitgeber sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen, um strittige Fragen zu diskutieren und um zu verhandeln. Konstruktiv mit Meinungsverschiedenheiten umgehen und zu guten Lösungen zu kommen ist das Ziel.
Für Dich als Betriebsrat sind Verhandlungen allgegenwärtig – bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, in der Einigungsstelle aber auch innerhalb des Gremiums. Es gilt, sichtbare und verbindliche Ergebnisse für die Belegschaft zu erzielen und dem Arbeitgeber als Verhandlungspartner kompetent und standfest gegenüberzutreten.
Inhalte
- Vorbereiten des Gesprächs
- Zielsetzung
- Fragetechniken
- Gute Argumente finden
- Verhandlungstechniken
- Spielregeln in der Verhandlungsdelegation
- Den roten Faden finden und behalten
- Ruhe bewahren
- Richtig formulieren
- Umgang mit schwierigen Situationen
- Die Auseinandersetzung
- Faire Methoden
- Unfaire Methoden
- Gesprächsnachbereitung
- Monatsgespräch gem. §74 BetrVG
Seminar inklusive
- Buch: Der Kommunikationstrainer
(Fricke) - Seminarunterlagen
Hinweise
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Seminaranspruch
Seminare für Betriebsräte gemäß § 37.6 BetrVG
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
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