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JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung 3

5-Tages-Seminar

Praxiswissen im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

Du hast bereits die ersten beiden Seminare der JAV-Reihe besucht und willst nun tief in die Praxis des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts eintauchen. In diesem Seminar lernst Du, wie Du Betriebsvereinbarungen erstellst, umsetzt und ihre Wirksamkeit sicherstellst, damit die Ausbildung nachhaltig verbessert und die Regelungen für alle Beteiligten transparent und verständlich sind.

Du erfährst praxisnah, wie Du konkrete Verbesserungen in der Ausbildung nachhaltig durchsetzt und dabei die Interessen der Auszubildenden wirkungsvoll vertrittst. Außerdem bietet Dir das Seminar erneut die Möglichkeit, Arbeitsrecht live zu erleben: Gemeinsam besuchen wir eine Gerichtsverhandlung, um zu sehen, wie rechtliche Entscheidungen in der Praxis umgesetzt werden.

Dein Nutzen:
Nach Abschluss des Seminars bist Du in der Lage, Betriebsvereinbarungen sicher zu gestalten, rechtliche Regelungen praktisch umzusetzen und die Interessen der Auszubildenden nachhaltig zu vertreten. Du gewinnst Sicherheit im Auftreten, vertiefst Dein Wissen im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht und bist bestens vorbereitet, um die Ausbildung aktiv zu verbessern.

JAV Jugend- und Auszubildendenvertretung 3

Inhalte

  • Überwachungsaufgaben der JAV:
    • Einhaltung von Gesetzen
    • Unfallverhütungsvorschriften
    • Tarifverträge junger Beschäftigten
  • Grenzen der Mitbestimmung
    • Tarifvorbehalt
  • Ordnung des Betriebes
  • Verhalten der jungen Beschäftigten
  • Arbeitszeit und Überstunden
  • Urlaubsplanung
  • Schutz vor technischer Überwachung
  • Strategien zu Erstellung einer BV
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Mitwirkungsrechte der JAV:
    • Strategien zur Initiierung von BVs
    • Vorschläge beim BR
  • Einigungsstellenverfahren

Seminar inklusive

  • Buch: Die Arbeit der JAV (Berkenkamp)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

  • Für die Teilnahme an diesem Seminar werden keine Vorkenntnisse benötigt.
  • Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht* richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Schulungsanspruch

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

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Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
15.06.2026 19.06.2026 Fulda Fulda Mitte JA3-26027 Buchen
24.08.2026 28.08.2026 Fulda Fulda Mitte JA3-26021 Buchen
26.10.2026 30.10.2026 Fulda Fulda City JA3-26147 Buchen
23.11.2026 27.11.2026 Bad Dürkheim Achat Bad Dürkheim JA3-26125 Buchen
14.12.2026 18.12.2026 Riedenburg Landhotel Schneider JA3-26136 Buchen
14.12.2026 18.12.2026 Frankfurt Achat Frankfurt Maintal JA3-26131 Buchen
14.12.2026 18.12.2026 Leipzig Loginn Leipzig JA3-26114 Buchen
25.01.2027 29.01.2027 Fulda Fulda Mitte JA3-27134 Buchen
01.03.2027 05.03.2027 Neumünster Landhotel Möllhagen JA3-27158 Buchen

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