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Ein Betriebsrat auf Mission: Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Herz

Verfasst von

Ronny H. Rothe

Stand: 24.01.2025

Ein Betriebsrat auf Mission: Arbeits- und Gesundheitsschutz mit Herz

Stell dir vor: In einem mittelständischen Unternehmen (nennen wir es Gesine GmbH), irgendwo in Deutschland, sitzt der Betriebsrat Herr Sicher mit ernster Miene in einer Besprechung. Auf dem Tisch stapeln sich Gesetzestexte: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und sogar ein paar Urteile des Bundesarbeitsgerichtes (BAG). Doch Herr Sicher hat ein Ziel: Er will, dass in seinem Betrieb niemand durch mangelnden Arbeits- und Gesundheitsschutz gefährdet wird...

Der Sturz über die Kabelschlange

Es begann alles mit Frau Stolper, die über ein wildes Kabelgewirr im Büro fiel und sich den Knöchel verstauchte. Herr Sicher griff zum Gesetzbuch und zitierte energisch das BAG-Urteil vom 23.08.2006 (Az. 9 AZR 571/05): „Arbeitgeber sind verpflichtet, Gefährdungen im Betrieb zu minimieren!“ Außerdem ließ er eine Gefährdungsbeurteilung erstellen, das Büro neu verkabeln und klärte die Kollegen über Ergonomie am Arbeitsplatz auf.

Die Sache mit dem Lärm

Kaum war das Stolperproblem gelöst, beschwerte sich Herr Laut, dass er wegen des Lärms in der Produktionshalle kaum noch klar denken könnte. „Zeit für Lärmschutzmaßnahmen!“, meinte Herr Sicher. Inspiriert von der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) setzte er nicht nur auf leisere Maschinen, sondern sorgte auch für die Verteilung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Stress am Schreibtisch? Nicht mit Herrn Sicher!

Eines Tages platzierte Frau Vielzutun ins Büro von Herrn Sicher: „Ich bin kurz vor dem Burnout!“ Daraufhin organisierte Herr Sicher Workshops zu Stressbewältigung im Job und Achtsamkeitstraining. „Auch psychische Gesundheit ist Teil des Arbeitsschutzes“, erklärte er – ganz im Sinne des BAG-Urteils zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (29.06.2017, Az. 1 ABR 26/15).

Prävention mit Humor

Nach und nach wurde Herr Sicher zur Legende im Betrieb. Ob er Erste-Hilfe-Kurse organisierte, den Kollegen erklärte, wie wichtig Hygienevorschriften sind, oder für eine gesunde Mittagspause mit gesunder Ernährung im Betrieb sorgt – er tat es immer mit einem Augenzwinkern. „Wer will schon ein Urteil vom BAG, wenn wir den Laden auch ohne Ärger sicher halten können?“

Die Moral der Geschichte

Arbeits- und Gesundheitsschutz ist nicht nur Gesetz, sondern auch eine Frage der Haltung. Mit der richtigen Mischung aus Prävention und Gesundheitsförderung wird jede Firma ein sicherer und gesünderer Ort. Herr Sicher hat es vorgemacht – und wir helfen Dir, es genauso gut zu machen.

Häufige Fragen zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betriebsrat

Wann bestimmt der Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz mit?

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrechte in Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Grundlage dafür findet sich in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG. Dieser Paragraf gibt dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte bei Regelungen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.

Relevantes Urteil: Bundesarbeitsgericht (BAG), Urteil vom 18.04.2000 – 1 ABR 11/99, in dem die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen konkretisiert wurden.

Ist der Betriebsrat für Arbeitssicherheit zuständig?

Die Zuständigkeit des Betriebsrats in Fragen der Arbeitssicherheit ergibt sich aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 9 BetrVG. Dort wird dem Betriebsrat die Aufgabe übertragen, über die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften zur Arbeitssicherheit zu wachen.

Relevantes Urteil: Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 13.12.2016 – 7 TaBV 45/16. Das Urteil betont die Kontrollfunktion des Betriebsrats bei der Umsetzung arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben.

Ist der Betriebsrat für Arbeitsschutz zuständig?

Der Betriebsrat hat eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz, die insbesondere durch § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG definiert ist. Diese Vorschrift verpflichtet den Betriebsrat, Maßnahmen zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung zu fördern.

Relevantes Urteil: BAG, Beschluss vom 08.06.2004 – 1 ABR 13/03. Hierbei wurde klargestellt, dass der Betriebsrat ein Recht auf umfassende Information durch den Arbeitgeber hat, um seine Aufgaben wahrzunehmen.

Welche Rechte hat der Betriebsrat beim Arbeitsschutz?

Die Rechte des Betriebsrats beim Arbeitsschutz umfassen Mitbestimmungs-, Kontroll- und Initiativrechte, wie sie in § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG und § 89 BetrVG geregelt sind. Diese Rechte beinhalten unter anderem die Mitbestimmung bei der Einführung technischer Schutzmaßnahmen und der Organisation von Schutzsystemen.

Relevantes Urteil: BAG, Urteil vom 10.11.1992 – 1 ABR 77/91. Das Gericht stellte klar, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einrichtung von Notrufsystemen hat, die dem Arbeitsschutz dienen.

Kann der Betriebsrat einen Gesundheitsausschuss einrichten?

Die Einrichtung eines Gesundheitsausschusses kann gemäß § 93 BetrVG erfolgen. Dieser Ausschuss unterstützt den Betriebsrat bei seinen Aufgaben im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Relevantes Urteil: LAG Düsseldorf, Beschluss vom 27.04.2017 – 9 TaBV 75/16. Das Gericht hob hervor, dass der Gesundheitsausschuss eine beratende Funktion hat und eine enge Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber erforderlich ist.

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