school.dynamic GmbH

Suchtprävention & Suchtkrankheiten

5-Tages-Seminar

Suchtkrankheiten im Betrieb? Probleme frühzeitig erkennen und richtig handeln

Suchterkrankungen am Arbeitsplatz nehmen immer weiter zu. Problemfall Nummer 1 ist nach wie vor der Alkohol. Doch auch Hirndoping, Medikamentenabhängigkeit und Verhaltenssüchte hinterlassen ihre Spuren. Ein erhöhtes Unfallrisiko, zunehmende Fehlzeiten und abnehmende Leistungsfähigkeit sind die Folgen. Aber wie können Sie als Betriebsrat helfen?

Suchtprävention & Suchtkrankheiten

Inhalte

  • Grundlagen zu Abhängigkeitserkrankungen
    • Zahlen und Fakten
    • Definitionen und Diagnose
    • Entwicklung in die Abhängigkeit
    • Konsummuster und Trinkstile
    • Rückfall und Ausrutscher
    • Ursachen, Folgen und Verlauf
  • Suchtprobleme am Arbeitsplatz
    • Betriebliche Einflussfaktoren auf die Suchtentstehung
    • Merkmale eines Abhängigen
    • Aufgaben und Möglichkeiten des Betriebsrats
    • Wirtschaftliche Folgen von Suchterkrankungen
    • Der Umgang mit betroffenen Kollegen
    • Co-Abhängigkeit im Unternehmen
  • Das Suchthilfesystem in Deutschland
    • Die 4 Module der Suchthilfe
    • Einrichtungsformen und Therapiekonzepte
    • Indikation der Betroffenen
  • Rechtliche Grundlagen zum Thema Alkohol / Suchtmittel
    • Wann darf wer wie handeln und reagieren?
    • Abmahnung, Kündigung, Lohnfortzahlung
    • Blutalkoholkontrolle im Betrieb
    • Beweisprobleme

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Direkt online buchen

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.

Ergänzende Seminare

Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?

Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.

Einsteigerseminar

Mobbing & Psychosozialer Stress

Ursachen, Folgen sowie Interventions- und Präventionsstrategien - aktiv gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz

5-Tages-Seminar

Betriebsratsseminar

Burnout erkennen und vermeiden

Burnout, hervorgerufen durch psychische Belastungen am Arbeitsplatz erkennen und vermeiden

5-Tages-Seminar

Einsteigerseminar

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement 1

Rechtliche Grundlagen zur gesetzlichen Verpflichtung des Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

5-Tages-Seminar

Zurück zur Übersicht

Hinweis zur Verwendung von Cookies

Auf unserer Webseite kommen verschiedene Cookies zum Einsatz. Sie können unsere Webseite grundsätzlich auch ohne das Setzen von Cookies besuchen. Hiervon ausgenommen sind die technisch notwendigen Cookies. Sie können die aktuellen Einstellungen jederzeit einsehen und ändern. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Wenn Sie auf „Alle akzeptieren“ klicken, erklären Sie sich einverstanden, dass wir alle Cookies setzen.

Hier können Sie auswählen, welche Arten von Cookies Sie akzeptieren möchten.

Indem Sie auf „Einstellungen speichern“ klicken, erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir die von Ihnen gewählten Cookies setzen.

Notwendige Cookies stellen sicher, dass unsere Website reibungslos funktioniert. Deshalb können Sie diese Cookies leider nicht abwählen. Keine Angst: notwendige Cookies senden keine Daten an Drittanbieter.

Ihre Cookie-Einstellungen wurden gespeichert