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Der Betriebsrat ist gewählt – auf geht's!

2-Tages-Seminar

Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Betriebsrat – jetzt geht’s erst richtig los!

Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Betriebsrat – jetzt beginnt Deine spannende Aufgabe als Interessenvertretung! Du hast das Vertrauen Deiner Kolleginnen und Kollegen gewonnen und übernimmst eine verantwortungsvolle Rolle: Als Mitglied des Betriebsrats bist Du das Sprachrohr der Belegschaft und gestaltest aktiv die Arbeitsbedingungen im Betrieb mit.

Dieses Seminar ist Deine Startrampe für eine erfolgreiche Amtszeit. Du erhältst einen kompakten Überblick über Deine Aufgaben, Rechte und Pflichten und lernst, wie Du Dich im Gremium sicher bewegst. Dabei geht es nicht nur um das notwendige Wissen, sondern auch darum, Selbstvertrauen und Handlungssicherheit aufzubauen, um Deine Rolle überzeugend auszufüllen.

Du erfährst, wie Du strukturiert in Deine Arbeit einsteigst, welche Themen zu Beginn besonders wichtig sind und wie Du Deine Aufgaben im Betriebsrat von Anfang an effektiv wahrnimmst. Praxisnahe Beispiele helfen Dir, typische Situationen besser einzuordnen und sicher zu handeln.

Der Betriebsrat ist gewählt – auf geht's!

Inhalte

  • Neu im Amt: Was nun?
  • Überblick zu den:
    • Rechten gem. § 80 BetrVG
    • Pflichten gem. § 80 BetrVG
  • Zusammenarbeit im BR-Gremium
  • Geheimhaltungspflichten
  • Verschwiegenheitspflichten
  • BR-Sitzungen strukturieren
  • erster Überblick zu:
    • Mitwirkungsrechten
    • Mitbestimmungsrechten
  • Schulung von BR-Mitgliedern

Seminar inklusive

  • Buch: Betriebsverfassungsgesetz (Textausgabe)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

  • Für die Teilnahme an diesem Seminar werden keine Vorkenntnisse benötigt.

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

Ersatzmitglieder im Betriebsrat
Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist. Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.
BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83

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Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
09.07.2026 10.07.2026 Stralsund Baltic Stralsund BW2-26374 Buchen
09.07.2026 10.07.2026 Ulm Seligweiler BW2-26373 Buchen
13.07.2026 14.07.2026 Hagen Campushotel BW2-26375 Buchen
16.07.2026 17.07.2026 Bergisch Gladbach Privathotel Bremer BW2-26376 Buchen

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Ergänzende Seminare

Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?

Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.

Grundseminar

BR1 Betriebsverfassungsrecht 1

Einstieg in die Arbeit als Interessenvertreter

5-Tages-Seminar

Grundseminar

BR Ersatzmitglieder im Gremium 1

Mitwirkung und Mitbestimmung für BR Nachrücker Teil 1

5-Tages-Seminar

Aufbauseminar

BR Betriebsverfassungsrecht Auffrischung

Fähigkeitsaufbau für erfahrene und langjährige Betriebsräte

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