2 Tages-Seminar
Herzlichen Glückwunsch zur Wahl in den Betriebsrat – jetzt geht’s erst richtig los!
Du hast das Vertrauen deiner Kollegen gewonnen und eine wichtige Rolle übernommen: Als Mitglied des Betriebsrats bist du nun das Sprachrohr der Belegschaft. Du stehst vor einer spannenden Herausforderung, die nicht nur Engagement, sondern auch fundiertes Wissen erfordert. Dieses Seminar ist deine Startrampe in eine neue oder weitere erfolgreiche Amtszeit als Betriebsrat. Es vermittelt dir nicht nur das nötige Wissen, sondern stärkt auch dein Selbstvertrauen und deine Kompetenzen, um die Interessen deiner Kollegen mit Nachdruck und Sachverstand zu vertreten.
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.
Ersatzmitglieder im Betriebsrat
Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist. Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.
BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83
| Von | Bis | Ort | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 25.06.2026 | 26.06.2026 | Osnabrück | Niedersachsen | BW2-26361 | Buchen | |
| 29.06.2026 | 30.06.2026 | Bayreuth | Bayern | BW2-26365 | Buchen | |
| 29.06.2026 | 30.06.2026 | Berlin | Brandenburg | BW2-26367 | Buchen | |
| 29.06.2026 | 30.06.2026 | Hannover | Niedersachsen | BW2-26366 | Buchen | |
| 02.07.2026 | 03.07.2026 | Magdeburg | Sachsen-Anhalt | BW2-26369 | Buchen | |
| 02.07.2026 | 03.07.2026 | Nürnberg | Bayern | BW2-26368 | Buchen | |
| 02.07.2026 | 03.07.2026 | Leipzig | Sachsen | BW2-26370 | Buchen | |
| 06.07.2026 | 07.07.2026 | Hamburg | Hamburg | BW2-26372 | Buchen | |
| 06.07.2026 | 07.07.2026 | München | Bayern | BW2-26371 | Buchen |
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