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BR Ersatzmitglieder im Gremium 2

5-Tages-Seminar

Mitwirkung und Mitbestimmung für BR Nachrücker Teil 2

Auch als Ersatzmitglied des Betriebsrats hast Du Anspruch auf Schulungen, die notwendig sind, um die Arbeitsfähigkeit des Gremiums sicherzustellen (gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG). Dieses Seminar baut auf Deinem bisherigen Wissen auf und erweitert Dein Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht, speziell im Bereich personeller Mitbestimmung.

Du lernst praxisnah, wie der Betriebsrat in personellen Angelegenheiten tätig wird: Keine Kündigung, keine Einstellung, keine Versetzung oder Eingruppierung darf ohne Mitwirkung des Gremiums erfolgen. Um die Interessen der Beschäftigten zu schützen und mögliche Nachteile abzuwenden, ist es entscheidend, dass Du mit den grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen vertraut bist.

Anhand von Beispielen und Übungen erhältst Du einen klaren Überblick über Deine Rechte und Handlungsmöglichkeiten als Ersatzmitglied. Nach Abschluss des Seminars bist Du in der Lage, die Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten souverän wahrzunehmen, Risiken zu erkennen und fundierte Entscheidungen zum Wohle der Belegschaft zu unterstützen.

BR Ersatzmitglieder im Gremium 2

Inhalte

  • Überblick über personelle Maßnahmen
    • Einstellung
    • Versetzung
    • Ein- und Umgruppierung
  • Unterrichtung des Betriebsrats
  • Möglichkeiten des Betriebsrats bei:
    • unterbliebener Beteiligung
    • fehlerhafter Beteiligung
  • die Zustimmungsverweigerung
  • das Anhörungsverfahren § 99 BetrVG
  • Kündigungsarten und -gründe
  • Bedenken und Widerspruch: §102 BetrVG
  • Ausübung des Widerspruchsrechts
  • Weiterbeschäftigungsansprüche
  • Folgen bei:
    • unterbliebener Anhörung
    • fehlerhafter Anhörung
  • Abmahnung

Seminar inklusive

  • Buch: Arbeits- und Sozialordnung (Kittner)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

  • Dieses Seminar ist geeignet für Teilnehmer, die keine Vorkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben.
     
  • Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht* richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Schulungsanspruch

Ersatzmitglieder im Betriebsrat
Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist. Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.
BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83

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15.11.2027 19.11.2027 Fulda Fulda Mitte EM2-27133 Buchen

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