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Kommunikation und Verhandlungsführung

Betriebsvereinbarungen mit dem Arbeitgeber erfolgreich verhandeln

Betriebsrat und Arbeitgeber sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammenkommen, um strittige Fragen zu diskutieren und um zu verhandeln. Konstruktiv mit Meinungsverschiedenheiten umgehen und zu guten Lösungen zu kommen ist das Ziel.

Für Dich als Betriebsrat sind Verhandlungen allgegenwärtig – bei Verhandlungen mit dem Arbeitgeber, in der Einigungsstelle aber auch innerhalb des Gremiums. Es gilt, sichtbare und verbindliche Ergebnisse für die Belegschaft zu erzielen und dem Arbeitgeber als Verhandlungspartner kompetent und standfest gegenüberzutreten.


Inhalte

  • Vorbereiten des Gesprächs
  • Zielsetzung
  • Fragetechniken
  • Gute Argumente finden
  • Verhandlungstechniken
  • Spielregeln in der Verhandlungsdelegation
  • Den roten Faden finden und behalten
  • Ruhe bewahren
  • Richtig formulieren
  • Umgang mit schwierigen Situationen
  • Die Auseinandersetzung
    • Faire Methoden
    • Unfaire Methoden
  • Gesprächsnachbereitung
  • Monatsgespräch gem. §74 BetrVG

Seminar inklusive

  • Buch: Der Kommunikationstrainer
    (Fricke)
  • Seminarunterlagen

Hinweise

Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.

Seminaranspruch

Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Alle Preise zzgl. gesetzl. MwSt.



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