Seminar für Wirtschaftsausschuss-Mitglieder
In Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten ist ein Wirtschaftsausschuss Vorschrift. Der Unternehmer unterrichtet ihn vor allem über Daten aus dem betrieblichen Rechnungswesen. Diese Informationen müssen vom Wirtschaftsausschuss entschlüsselt und mit der Betriebsratsarbeit verzahnt werden, um sie für eine effiziente Mitbestimmung im Sinne der Beschäftigten zu nutzen.
Vorkenntnisse werden für den Besuch dieses Seminars nicht benötigt.
Betriebsräte im Wirtschaftsausschuss
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Aktuell bereiten wir für dieses Seminar neue Termine vor
Kennst Du schon unsere ergänzenden Seminare?
Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.
Aufbauseminar
Seminar für Wirtschaftsausschuss-Mitglieder
Einsteigerseminar
Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten
Aufbauseminar
Beteiligung des Betriebsrats in wirtschaftlichen Angelegenheiten