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Datenschutz für Interessenvertretungen - Intensiv

4 x 3-Tages-Seminar

Intensivausbildung in 4 Modulen zum Datenschutz incl. Prüfung und Fachbücher

Intensivseminar: Datenschutz & KI-Kompetenz für Interessenvertretungen – Sicher, praxisnah, sofort umsetzbar

Als Interessenvertretung trägst Du Verantwortung – für die Rechte Deiner Kolleginnen und Kollegen, für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und für den sicheren Umgang mit sensiblen Daten. Gerade in Zeiten moderner Überwachungstechnologien und der digitalen Transformation sind Datenschutz und KI-Kompetenz keine „Nice-to-have“-Themen, sondern entscheidende Bestandteile Deiner Arbeit.

In diesem Kompaktseminar lernst Du alles, was Du brauchst, um Datenschutz aktiv und souverän umzusetzen – und gleichzeitig die Herausforderungen der KI-Verordnung zu meistern:

  • Grundlagen des Datenschutzes: Erfahre, welche Rechte Beschäftigte haben, welche Pflichten der Arbeitgeber beachten muss und wie Du Deine Mitbestimmungsrechte gezielt einsetzt.
  • Betriebsvereinbarungen als Schutzschild: Lerne, wie Du rechtssichere IT- und Datenschutzvereinbarungen erstellst und klare Rahmenbedingungen für den Betrieb schaffst.
  • Datenschutzkonzept der Interessenvertretung: Entwickle ein wirksames Konzept für den Umgang mit sensiblen Unterlagen, sichere Prozesse und klare Verantwortlichkeiten – von der Assistenz bis zum Datenschutzbeauftragten.
  • KI-Verordnung & KI-Kompetenz: Erfahre, welche Auswirkungen die KI-Verordnung (AI Act) auf die Einführung und Nutzung von KI-Systemen im Unternehmen hat und wie ihre Vorgaben mit den Mitbestimmungsregelungen zusammenwirken.

Praxisnah, kompakt und direkt umsetzbar – nach diesem Seminar bist Du fit, Risiken zu erkennen, Sachverhalte eigenständig zu beurteilen, Datenschutz und KI-Projekte im Betrieb professionell zu begleiten.

Jetzt anmelden und Datenschutz sowie KI-Kompetenz aktiv gestalten!


Dein Vorteil

  • Du wirst zum fachlich kompetenten Ansprechpartner im Betriebsrat und kannst praktische Aufgabenstellungen des Datenschutzes selbständig lösen.
  • Du sicherst eine funktionierende, effiziente Datenschutzkontrolle und hilfst bei Aufbau und Pflege eures Datenschutzkonzeptes.
  • Interssenvertretungen erhalten in diesem Seminar einen fachlichen Überblick über das Thema Datenschutz besonders über Fachabteilungen wie IT, Personal, Marketing, Controlling.
  • Nachhaltige Umsetzung von Datenschutz und KI-Kompetenz im Betrieb.

Datenschutz für Interessenvertretungen - Intensiv

Inhalte

Modul 1
Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes

  • Grundlagen im Datenschutz
  • Datenverarbeitung
  • Datenvermeidung und -sparsamkeit
  • Verbot mit Erlaubnisvorbehalt
  • Zulässigkeit einer Datenverarbeitung
  • Einwilligung im Arbeitsverhältnis
  • Mitbestimmung im Datenschutz
  • Initiativ- und Kontrollrechte
  • Aufsichtsbehörden und der DSB
  • Hinzuziehung eines Sachverständigen
  • Einstellungsfragen
  • Die Rechte der Betroffenen
  • Sanktionen bei Verstößen
  • Buß- und Strafvorschriften

Modul 2
Datenschutz und Mitarbeiterkontrolle im Betrieb

  • Auffrischung: Basiswissen zum Datenschutz
  • Mitbestimmung im Datenschutz
  • Basiswissen Arbeitnehmerdatenschutz
  • Zulässigkeit
    • Gewinnung von Mitarbeiterdaten
    • Verarbeitung von Mitarbeiterdaten
  • Einführung neuer Technologien
  • Einführung neuer Systeme bzw. Technik
  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle
  • Zuständigkeiten und strategische Überlegungen
    • Betriebsrat
    • GBR
    • KBR
    • PR 
  • Eckpunkte einer IT-BV
  • Gestaltung von IT-BV
  • Rahmen- oder Einzel BV
  • Beweisverwertungsverbot
  • Rechte der betroffenen Mitarbeiter
  • erweiterte Rechte der Intesssenvertretung

Modul 3
Das Datenschutzkonzept der Intesssenvertretung

  • Datenschutzkonzept der IV
    • Datenschutzassistent
    • Dokumentationen
    • Verarbeitungstätigkeit
    • TOM´s
    • Auskunftspflichten
  • Umgang mit Briefen, Akten, E-Mails
  • Veröffentlichungen im Intranet
  • wichtige Aufbewahrungsfristen
  • Speicherung von Daten
  • Datenschutz für Bewerber
  • Datenschutz beim BEM
  • Datensicherheit des BR PCs
  • Datenschutz im Homeoffice
  • Zusammenarbeit mit dem DSB
  • Praxisbeispiele

Modul 4
KI-Verordnung & KI-Kompetenz

  • Grundlagen gemäß KI-VO
    • KI-Technologie
    • Definition von KI
    • Geographischer Anwendungsbereich
    • Zeitlicher Anwendungsbereich
  • Risikoklassifizierung
    • Allgemeiner Überblick
    • Verbotene KI-Systeme
    • Hochrisiko-KI-Systeme
    • KI Transparenzanforderungen
  • Rollen gemäß KI-VO
    • Überblick über die Rollen
    • Betreiber von KI-Systemen
    • Anbieter von KI-Systemen
  • Pflichten nach der KI-VO
    • Pflichten
    • Anforderungen

Prüfung incl. Bescheinigung auf Wunsch

Seminar inklusive

  •  5 Fachbücher:
    • EU-Datenschutz-Grundverordnung & BDSG
    • Datenschutz in der Betriebsratsarbeit (Vahlen)
    • Handbuch Datenschutz und Mitbestimmung (Wedde)
    • Datenschutz (Haverkamp)
    • Handbuch KI im Betrieb (Däubler)
  • Seminarunterlagen
  • Prüfung incl. Bescheinigung

Hinweise

  • Dieses Seminar ist ein Einsteigerseminar und geeignet für Teilnehmer ohne Vorkenntnisse.
     

Bitte Anmeldeformular benutzen - Keine Onlinebuchung möglich!

Die Seminargebühr beeinhaltet alle 4 Module

  • Seminargebühr für Modul 1 - 4
  • Übernachtung und Verpflegung für Modul 1

Rechnungslegung:

  • Seminargebühr erfolgt zu Modul 1
  • Prüfungsgebühr erfolgt nach Modul 4
  • Übernachtung und Verpflegung zu den einzelnen Modulen
  • Prüfung zum Datenschutzassistenten incl. Bescheinigung (auf Wunsch)

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

Personalräte
haben nach § 46 Abs. 6 BPersVG und den entspr. landesgesetzlichen Vorschriften Anspruch darauf, dass seine Mitglieder zur Teilnahme an Schulungen unter Fortzahlung der Dienstbezüge freigestellt werden, wenn die Schulung für die Personalratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt. In Grundschulungen werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt für Personalratsmitglieder, die noch keine ausreichenden Kenntnisse des geltenden Personalvertretungsrechts besitzen, damit das Personalratsmitglied seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben kann. Einen Anspruch auf eine Grundschulung haben – ohne dass es der Darlegung der Erforderlichkeit bedarf (BVerwG 25. 6. 1992, ZfPR 1992, 168) – alle erstmals gewählten Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung, u.U. auch Personalratsmitglieder, die nach langer Zeit wieder in den Personalrat einrücken. An Spezialschulungen darf – abhängig von der Größe der Dienststelle sowie Art und Umfang der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten – regelmäßig nur ein einziges Personalratsmitglied/mehrere einzelne Personalratsmitglieder teilnehmen (BVerwG 11. 7. 2006, ZfPR online 11/2006, S. 2) und zwar dasjenige/ diejenigen, das/die mit dem in der Schulung vermittelten Fachgebiet entweder gegenwärtig oder in naher Zukunft befasst ist/sind bzw. befasst sein wird/werden. Für Spezialschulungen muss also stets ein aktueller Bedarf des konkreten Personalratsmitglieds im Hinblick auf die Wahrnehmung seiner besonderen Aufgaben im Personalrat dargelegt werden.

Seminarberatung

Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
15.03.2027 17.03.2027 Fulda Badehof DSA-27017 Buchen
03.05.2027 05.05.2027 Fulda Badehof DSA-27011 Buchen
24.05.2027 26.05.2027 Fulda Badehof DSA-27012 Buchen
07.06.2027 09.06.2027 Frankfurt Achat Frankfurt Maintal DSA-27018 Buchen
23.06.2027 25.06.2027 Fulda Badehof DSA-27015 Buchen
30.08.2027 01.09.2027 Fulda Badehof DSA-27019 Buchen
27.10.2027 29.10.2027 Fulda Badehof DSA-27016 Buchen
08.11.2027 10.11.2027 Fulda Badehof DSA-27013 Buchen
10.11.2027 12.11.2027 Fulda Badehof DSA-27014 Buchen

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