Ordnungsgemäße Protokollführung im Betriebsrat mit EDV effektiv und rechtssicher gestalten
Damit die Niederschrift den gesetzlichen Anforderungen genügt und Beschlüsse korrekt und rechtswirksam gefasst werden, ist es notwendig, bestimmte Regeln zu beachten. In diesem Seminar erfahren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, was alles an Formalien berücksichtigt werden muss, und wie man gängige Fehler vermeidet. Ein weiteres wichtiges Augenmerk gilt der zügigen Erstellung der Niederschrift sowie einer guten Lesbarkeit.
Dieses Seminar richtet sich vor allem an Schriftführerinnen und Schriftführer, Vorsitzende des Betriebs- oder Personalrats, deren Stellvertreterinnen, Stellvertreter und Jugend- und Auszubildendenvertretungen.
Seminare für Betriebsräte, JAV und Schwerbehindertenvertretungen
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden.
Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).
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Diese ergänzenden Seminare machen Dir Deine Betriebsratsarbeit noch einfacher und Du kannst Dir sicher sein, dass Du immer das Beste für die Interessen Deiner Kollegen und Kolleginnen geben kannst.
Einsteigerseminar
Grundlagen der PC-Kenntnisse für die effiziente und zügige Arbeit im Betriebsratsbüro
Aufbauseminar
Vertiefte PC-Kenntnisse für die effiziente und zügige Arbeit im Betriebsratsbüro
Spezialseminar
Kompaktausbildung in einer Woche incl. Fachbücher und optionaler Prüfung