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Datenschutz Workshop - Update & Auffrischung

4-Tages-Seminar

Auffrischung der Grundlagen des betrieblichen Datenschutzes, der Datenerfassung und Datenverarbeitung

Update-Seminar: Datenschutz – DSGVO & BDSG aktuell

Datenschutz entwickelt sich ständig weiter – und für Dich als Interessenvertretung ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben. In diesem Update-Seminar erhältst Du einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Änderungen durch DSGVO und BDSG, aktuelle rechtliche Entwicklungen und hilfreiche Tipps zur Umsetzung im Betriebsalltag.

Das Seminar bietet Dir:

  • Auffrischung und Vertiefung der Datenschutz-Grundlagen
  • Informationen zu aktuellen Gesetzesänderungen
  • wichtigee neuen Entscheidungen
  • Praxisnahe Hinweise zur Umsetzung im Betrieb
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Datenschutzassistent*innen
  • Unterstützung beim Nachweis der Einhaltung der Datenschutzvorgaben

Die Themen werden flexibel an die neuesten Entwicklungen angepasst, sodass Du nach dem Seminar sicher einschätzen kannst, welche Maßnahmen notwendig sind, um Datenschutz im Betrieb rechtlich fundiert und effizient umzusetzen.

Jetzt anmelden und Datenschutz auf dem aktuellen Stand halten!

Datenschutz Workshop - Update & Auffrischung

Inhalte

  • Auffrischung Datenschutz
    • betrieblicher Datenschutz
    • Datenerfassung
    • Datenverarbeitung
  • Überblick über die aktuelle Gesetzeslage
  • Aktuelle Entscheidungen zum DS*
  • Erfahrungen in der Praxis
  • Infos und Tipps zur Umsetzung
  • Datenschutz-Management
  • Erfahrungsaustausch
  • Aktuell 2027

Seminar inklusive

  • Seminarunterlagen

Hinweise

  • Dieses Seminar ist geeignet für Teilnehmer die bereits Grundkenntnisse im Datenschutz besitzen. Andernfalls wird ein vorheriger Besuch des Seminars: Datenschutz für Interessenvertretungen empfohlen.
     
  • Seminar für den oder die Datenschutzassistent/in

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Schwerbehindertenvertretung
gerade die Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen bedürfen einer besonders sorgfältigen Schulung auf allen Gebieten, auf denen sie Kenntnisse zur Ausübung ihres Amtes benötigen, da sie eine besonders schutzwürdige Arbeitnehmergruppe vertreten und dabei weitgehend auf sich gestellt sind (LAG Berlin vom 19.05.1988 – 4 Sa 14/88). Die Grundlage für den Anspruch der Schwerbehindertenvertretung auf Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen ist im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu finden. Der Schulungsanspruch ist dort in § 96 Abs. 4 SG IX geregelt: Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber (§ 96 Abs. 8 SGB IX).

Jugend- und Auszubildendenvertretung
haben laut § 65 Abs. 1 in Verbindung mit § 37 Abs. 6 und § 40 Abs. 1 BetrVG Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des JAV erforderlich sind. Der Arbeitgeber ist zur Freistellung der JAV-Mitglieder und Kostenübernahme bei erforderlichen Seminaren verpflichtet. Seminare sind erforderlich, wenn die vermittelten Inhalte zur Erfüllung der Aufgaben und Pflichten als JAV benötigt werden. Auch Ersatzmitglieder der JAV können einen Anspruch darauf haben, ein Seminar zu besuchen. Voraussetzung dafür ist, dass das Ersatzmitglied in der Vergangenheit häufig zur JAV-Arbeit herangezogen worden ist und dies auch für die Zukunft zu erwarten ist (BAG, Beschluss vom 19.09.2001, 7 ABR 32/00).

Personalräte
haben nach § 46 Abs. 6 BPersVG und den entspr. landesgesetzlichen Vorschriften Anspruch darauf, dass seine Mitglieder zur Teilnahme an Schulungen unter Fortzahlung der Dienstbezüge freigestellt werden, wenn die Schulung für die Personalratsarbeit erforderliche Kenntnisse vermittelt. In Grundschulungen werden die notwendigen Kenntnisse vermittelt für Personalratsmitglieder, die noch keine ausreichenden Kenntnisse des geltenden Personalvertretungsrechts besitzen, damit das Personalratsmitglied seine Tätigkeit im Personalrat überhaupt sachgemäß ausüben kann. Einen Anspruch auf eine Grundschulung haben – ohne dass es der Darlegung der Erforderlichkeit bedarf (BVerwG 25. 6. 1992, ZfPR 1992, 168) – alle erstmals gewählten Mitglieder des Personalrats sowie der Jugend- und Auszubildendenvertretung, u.U. auch Personalratsmitglieder, die nach langer Zeit wieder in den Personalrat einrücken. An Spezialschulungen darf – abhängig von der Größe der Dienststelle sowie Art und Umfang der beteiligungspflichtigen Angelegenheiten – regelmäßig nur ein einziges Personalratsmitglied/mehrere einzelne Personalratsmitglieder teilnehmen (BVerwG 11. 7. 2006, ZfPR online 11/2006, S. 2) und zwar dasjenige/ diejenigen, das/die mit dem in der Schulung vermittelten Fachgebiet entweder gegenwärtig oder in naher Zukunft befasst ist/sind bzw. befasst sein wird/werden. Für Spezialschulungen muss also stets ein aktueller Bedarf des konkreten Personalratsmitglieds im Hinblick auf die Wahrnehmung seiner besonderen Aufgaben im Personalrat dargelegt werden.

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Termine

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Von Bis Ort Hotel Seminarnr. Plätze Buchung
27.10.2026 30.10.2026 Fulda Badehof DSW-26052 Buchen
20.04.2027 23.04.2027 Riedenburg Landhotel Schneider DSW-27159 Buchen
16.11.2027 19.11.2027 Hamburg Hamburg City DSW-27038 Buchen

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