Beteiligung des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten
Dieses Seminar baut auf Deinem Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht auf und fokussiert die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Hier kannst Du nicht nur reagieren, sondern selbst aktiv werden – Betriebsvereinbarungen zugunsten der Beschäftigten gestalten und im Bedarfsfall auch durchsetzen.
Anhand praxisnaher Beispiele lernst Du die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten kennen: von der Gestaltung der Arbeitsbedingungen über Maßnahmen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bis hin zur Regelung von Arbeitszeiten, Vergütungssystemen oder betrieblichen Zusatzleistungen. Du erfährst, wie Du Deine Mitbestimmungsrechte effektiv einsetzt, Konflikte rechtssicher begleitest und konkrete Verbesserungen für die Beschäftigten erreichst.
Das Seminar vermittelt Dir sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktische Umsetzung im Betriebsalltag. Nach Abschluss bist Du in der Lage, soziale Angelegenheiten kompetent, souverän und verantwortungsvoll mitzugestalten.
Betriebsräte
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.
Ersatzmitglieder im Betriebsrat
Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist. Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.
BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83
| Von | Bis | Ort | Hotel | Region | Seminarnr. | Plätze | Buchung |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| 15.03.2027 | 19.03.2027 | Bad Dürkheim | Achat Bad Dürkheim | Rheinland-Pfalz | BR3-27070 | Buchen | |
| 26.04.2027 | 30.04.2027 | Frankfurt | Achat Frankfurt Maintal | Hessen | BR3-27151 | Buchen | |
| 10.05.2027 | 14.05.2027 | Leipzig | Loginn Leipzig | Sachsen | BR3-27038 | Buchen | |
| 07.06.2027 | 11.06.2027 | Fulda | Fulda Mitte | Hessen | BR3-27135 | Buchen | |
| 12.07.2027 | 16.07.2027 | Bremen | Bremen City | Bremen | BR3-27044 | Buchen | |
| 30.08.2027 | 03.09.2027 | Bochum | Achat Bochum | Nordrhein-Westf. | BR3-27085 | Buchen | |
| 13.09.2027 | 17.09.2027 | Fulda | Fulda Mitte | Hessen | BR3-27136 | Buchen | |
| 11.10.2027 | 15.10.2027 | Bad Dürkheim | Achat Bad Dürkheim | Rheinland-Pfalz | BR3-27072 | Buchen | |
| 18.10.2027 | 22.10.2027 | Stralsund | Baltic Stralsund | Mecklenburg-V. | BR3-27048 | Buchen |
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