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BR3 Betriebsverfassungsrecht 3

5-Tages-Seminar

Beteiligung des Betriebsrats bei sozialen Angelegenheiten

Dieses Seminar baut auf Deinem Grundwissen im Betriebsverfassungsrecht auf und fokussiert die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten. Hier kannst Du nicht nur reagieren, sondern selbst aktiv werden – Betriebsvereinbarungen zugunsten der Beschäftigten gestalten und im Bedarfsfall auch durchsetzen.

Anhand praxisnaher Beispiele lernst Du die Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats in sozialen Angelegenheiten kennen: von der Gestaltung der Arbeitsbedingungen über Maßnahmen zur Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz bis hin zur Regelung von Arbeitszeiten, Vergütungssystemen oder betrieblichen Zusatzleistungen. Du erfährst, wie Du Deine Mitbestimmungsrechte effektiv einsetzt, Konflikte rechtssicher begleitest und konkrete Verbesserungen für die Beschäftigten erreichst.

Das Seminar vermittelt Dir sowohl die rechtlichen Grundlagen als auch die praktische Umsetzung im Betriebsalltag. Nach Abschluss bist Du in der Lage, soziale Angelegenheiten kompetent, souverän und verantwortungsvoll mitzugestalten.

BR3 Betriebsverfassungsrecht 3

Inhalte

  • soziale Angelegenheiten gem. § 87 BetrVG
  • Gesetz und Tarifvertrag
  • Grenzen der Mitbestimmung
  • Tarifvorbehalt
  • Ordnung des Betriebes
  • Verhalten der Arbeitnehmer
  • Arbeitszeit und Überstunden
  • Urlaubsplanung
  • Schutz vor technischer Überwachung
  • Strategien zu Erstellung einer BV
  • Abschluss von Betriebsvereinbarungen
  • Unterschiede zwischen:
    • freiwillige Betriebsvereinbarung
    • erzwingbare Betriebsvereinbarung
  • Durchsetzung der Beteiligungsrechte
  • Einigungsstellenverfahren

Seminar inklusive

  • Handbuch: Betriebsvereinbarungen
    (Bachner, Heilmann)
  • Seminarunterlagen
  • Besuch beim Arbeitsgericht*

Hinweise

  • Dieses Seminar ist geeignet für Teilnehmer, die keine Vorkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht haben.
     
  • Der Besuch von Verhandlungen beim Arbeitsgericht* richtet sich nach der Örtlichkeit des Seminars und nach den angesetzten Terminen beim entsprechenden ArbG!

Schulungsanspruch

Betriebsräte 
haben laut § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz Anspruch auf die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Dies gilt grundsätzlich für alle hier vorgestellten Seminare. Das Teilnahmerecht besteht darüber hinaus auch bei Seminaren, die besonderes Wissen vermitteln und einen Bezug zur aktuellen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben des Betriebsrats haben. Dem Betriebsrat steht bei der Frage, ob ein Seminar erforderlich ist, ein Beurteilungsspielraum zu.

Ersatzmitglieder im Betriebsrat
Auch ein häufig herangezogenes Ersatzmitglied des Betriebsrates kann gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG zu einer Schulungsveranstaltung entsandt werden, wenn der Erwerb der dort vermittelten Kenntnisse unter Berücksichtigung der Ersatzmitgliedschaft für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrates erforderlich ist. Bei Prüfung der Erforderlichkeit der Entsendung eines Ersatzmitgliedes zu einer Schulungsveranstaltung ist neben der Vermittlung eines sachbezogenen Wissens u. a. die im Zeitpunkt der Beschlussfassung zu erwartende Tätigkeit künftiger Vertretungsfälle und die noch verbleibende Amtszeit des Betriebsrates zu berücksichtigen. Dem Betriebsrat steht bei seiner Entscheidung ein Beurteilungsspielraum zu.
BAG v. 15. 5. 1986 – 6 ABR 64/83

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